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Rundfunkrede des steirischen
Landeshauptmannes |
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Der steirische Landeshauptmann, Dr. Karl M. Stepan
aus Graz, (ein Parteianhänger der VF und Beschützer W.
Pfrimers
nach dessen erfolglosem Putsch) hielt am 6. November 1934 eine
Rede, in der er von einem "verhängnisvollen Irrweg"
sprach, der von der deutschen Nation vor 400 Jahren durch "die
unselige Glaubensspaltung betreten worden sei und durch das Blut
und das Elend des Dreißigjährigen Krieges in die trostlosen Eisfelder des
Materialismus und des Sozialismus geführt habe".
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"Offener Brief"
von
SI Dr. Heinzelmann |
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SI Dr. Heinzelmann
berichtigt in einem "Offenen Brief" die historische Sichtweise des Landeshauptmannes und
ersucht "auch in dem Lande, an dessen Spitze Sie stehen, den
Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und die
ungeschmälerte Gleichberechtigung der christlichen Kirchen zur
vollen Geltung zu bringen". |
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Hirtenbrief mit
Jahresrückblick |
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Im Neujahrs-Hirtenbrief
schreibt er in einem Rückblick auf die beiden Putschversuche, "die den
Bestand des Staates auf das Äußerste bedrohten: " ... Beide Aufstände
vermochte der Staat mit dem Aufgebot seiner Machtmittel
Herr zu werden. Mitten zwischen die beiden .... Ereignisse fiel die
Neuordnung der Verfassung. Sie machte aus dem bisherigen
Parteienstaat einen ständisch geordneten Bundesstaat ... und
bezeichnet diesen ... auf den Namen Gottes, von dem alles
Recht ausgeht, ausdrücklich als christlich und deutsch."
Er betont die Treue zum
Staat und das Bekenntnis zum deutschen Volk, zu dem
"Österreich als ein vollwertiges unabtrennbares Glied gehört".
Er bedauert, dass die
neue Kirchenverfassung, die man seit 16 Jahren anstrebe und 1931
beinahe in greifbarer Nähe hatte, noch immer nicht in Kraft treten
konnte. Dieser Schwebezustand bringe manche Unzulänglichkeiten
und Benachteiligungen mit sich |
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Der Justizminister meldet
sich zu Wort |
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Durch verschiedene
Zeitungsberichte in ausländischen Zeitungsmedien sah sich der
Bundesminister für Justiz, Baron Dr. Egon Berger-Waldenegg
am 4. Januar 1935 veranlasst, ausländische Journalisten zu
einer Pressekonferenz einzuladen, um die "Propaganda gegen
Österreich" anzusprechen, "die gegen Österreich wegen wegen
angeblicher Entziehung der Gleichberechtigung der nicht katholischen
Bevölkerungskreise geführt werde".
Er erklärt alle
Behauptungen über Unterdrückung protestantischer
Staatsbürger in Österreich als "bösartige Erfindungen",
für ein "Märchen", das als "verabscheuungswürdiges
Mittel der Propaganda einer gewissenlosen Publizistik" zu
bezeichnen sei. |
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Heinzelmann antwortet
Großer Unterschied zwischen "Gräuel-
propaganda" und Mitteilung von Tatsachen |
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Wieder ist es SI Dr.
Heinzelmann, der in deutlicher Sprache den Standpunkt der evang.
Kirche darstellt. Er betont, es sei allen Christen in der evang. Kirche
ein Anliegen, dass die Berichterstattung über Vorgänge die Kirche
betreffend unbedingt zuverlässig sein müssten.
Es bestünde aber ein großer
Unterschied zwischen "Gräuelpropaganda" und
der Mitteilung von Tatsachen, über die zu reden
vielleicht peinlich ist, aber nicht zu leugnen sind.
Es besteht kein Grund dafür anzunehmen, dass kein
Anlass zu Besorgnis oder Unzufriedenheit
für evangelische Glaubensgenossen bestünde.
Er listet dann eine Reihe
von Gründen und Tatsachen auf, die seiner Meinung nach deutlich machen,
wie sehr die evang. Kirche in diesem Staat benachteiligt sei. |
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Der Bundesgerichtshof
muss entscheiden |
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Am 30. April 1935 berichtet
der Evang. Oberkirchenrat von einem Erkenntnis des
Bundesgerichtshofes über eine Beschwerde gegen den
Bescheid eines Landeshauptmannes betreffend
die Ablehnung der Kenntnisnahme eines
Austrittes aus der röm.-kath. Kirche.
Der Beschwerdeführer hatte
am 5. Februar seinen Austritt aus der röm.-kath. und seinen
Eintritt in die evang. Kirche A. B. vor der
Bezirkshauptmannschaft erklärt. Diese wurde nicht zur Kenntnis
genommen, da "der Religionsaustritt ... mit Rücksicht auf dessen
politische Einstellung ... die in dessen Wohnort zu verzeichnende
Abfallbewegung ... und die von einer verbotenen staatsfeindlichen
politischen Partei betriebene Kirchenaustrittspropaganda .. nicht aus
ernstlicher ruhiger Überlegung und persönlicher Überzeugung ..."
erfolgt sei.
Der angefochtene Bescheid ging in die 2.
Instanz zum Landeshauptmann, der dieser Berufung
aus den im wesentlichen gleichen Gründen wie im Erstbescheid
angeführt, keine Folge gab. Hiergegen richtete sich die
Beschwerde. |
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Der Bundesgerichtshof
muss entscheiden |
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Der Bundesgerichtshof
fasst die Vorgeschichte noch einmal zusammen. Er erläutert den
einschlägigen Gesetzestexte und fährt dann fort:
"Die Behörde habe sich in Falle eines
Kirchenaustrittes davon zu überzeugen, ob der Austretende im
Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung nicht in einem Geistes- oder
Gemütszustand befunden habe, der die eigene freie Überzeugung
ausschließt."
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Richtlinien zum Austritt aus
der kath. Kirche |
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Weiters heißt es dann: "Aufgabe
der Behörde ist es nicht, ...die Beweggründe zu prüfen ... sie
habe vielmehr darauf zu sehen, dass nicht ... Geisteszustand oder
Gemütszustand ... eine Freiheit der eigenen Entscheidung
ausschließe ... Auf den Geisteszustand können Geistesschwäche,
Trunkenheit, Geisteskrankheiten u. dgl. Einfluss haben, auf den
Gemütszustand hochgradige Erregung, Furcht, und ähnliches ...
Abschließend urteilt das
Gericht "Politische oder religiöse Gründe sind kein Hinweis
darauf, dass sich der Betreffende in einem Geistes- oder Gemütszustand
befindet, der die eigene freie Entscheidung ausschließe..." und
hebt die Bescheide auf. |
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Gründung eines
"Akademikerverbandes" |
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Am 6. Mai 1935 berichtet der
"Hauptverein des evangelischen Bundes" über die
Gründung einer "Akademikergemeinschaft", die sich besonders an
Ruheständler unter Richtern, Anwälten, Notaren und Verwaltungsbeamten
wendet. Man will alle Fälle von Ungleichbehandlung aufzeigen und
gesetzliche Schritte für die Betroffenen unternehmen. In
vielen Fällen erleichtere die rechtskundliche Bearbeitung
eines "Falles" durch Fachkundige diese Schritte ganz wesentlich und könne
zu Beschleunigung und Erfolg des Verfahrens beitragen. |
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Die Diskussion geht weiter |
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Die Diskussion
über den Beitritt von Evangelischen zur VF
(Vaterländische Front) geht zwischen Oberkirchenrat, SI Heinzelmann
und staatlichen Stellen hin und er, ohne wirklich zu einem
Ergebnis zu führen.
Der Oberkirchenrat meint, dass die bekannt gegebenen
Ziele und Inhalte der VF es einem Evangelischen ermöglichen, der VF
beizutreten. SI Heinzelmann hat dazu viele Fragen und
Einwendungen, die seiner Meinung nach nicht zufrieden stellend
beantwortet werden. |
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Die Gründung einer evang.
Genossenschaft wird überlegt |
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Um der drückenden Not
unter Evangelischen, einerseits unter Arbeitern und
Angestellten, andererseits unter den Bauern zu
begegnen, beschließt der "Evang. Bund für Österreich" im
Juli 1935 verschiedene Hilfsmaßnahmen.
Die evang. Unternehmer
werden angehalten, bevorzugt Bewerber aus den eigenen
Reihen auf freie Stellen aufzunehmen. Manche Hilfe konnte so
vor Ort geleistet werden.
Die staatliche Bauernhilfe, die
lokalen Kreditorganisationen der Raiffeisenkassen
genügen nicht immer oder versagen sogar oft gänzlich. Daher überdenkt man
die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft m. b. H., die ihren
Wirkungskreis auf das ganze Bundesgebiet erstreckt und berechtigt wäre,
Anteilseinlagen und Spareinlagen entgegen zu nehmen. Damit sollen
evangelische Bauern mit günstigen Krediten unterstützt werden. |
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Der 1. Todestag von Dollfuß |
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Am 11. Juli 1935 ergeht ein
Erlass des Evang. Oberkirchenrates an alle Pfarrämter.
Er nimmt Bezug auf ein Schreiben des Bundeskanzleramtes, in
dem über geplante Feierlichkeiten zum 1. Todestag von Dr.
Engelbert Dollfuß berichtet wird, wobei es dem Evang.
Oberkirchenrat überlassen bleibt, welche Verfügungen
von dort aus getroffen werden.
Es wird seitens des
Oberkirchenrates erwartet, dass dieser Trauertag
auch in den evang. Gemeinden begangen werden. Dazu sollen
Gotteshäuser, Schulen, Pfarrhäuser mit Trauerflaggen oder
umflorten Fahnen beflaggt werden. Die Glocken
soll man läuten lassen und am 25. Juli d. J. an Orten, an denen ein evang.
Pfarrer seinen Amtssitz hat, eine Gedächtnisfeier abhalten. Es folgt ein genauer
liturgischer Ablauf des Gedächtnisgottesdienstes |
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Dr. Karl Maria Stepan,
steirischer Landeshauptmann
vom
2. November. 1934
bis 2. März. 1938

Dr. E. Berger-Waldenegg, von
1934 bis 1935
österr. Justizminister,
1931 in Pfrimer-Putsch verwickelt

Plakat in Auslage:
"Parteimitglied der
Kanzlermörder"

Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof waren im Ständestaat
zu einem
Bundesgerichtshof
zusammengefasst

Superintendent
Dr. Johannes
Heinzelmann

Dollfuß-Gedenkbild
in der St.
Pöltner Prandtauerkirche mit
Julius Raab und
Bischof Memelauer
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