Die Geschichte der Evang. Kirche in Ständestaat  4

 

 

Rundfunkrede des steirischen  Landeshauptmannes

 

Der steirische Landeshauptmann, Dr. Karl M. Stepan aus Graz, (ein Parteianhänger der VF und Beschützer W. Pfrimers nach dessen erfolglosem Putsch) hielt am 6. November 1934 eine Rede, in der er von einem "verhängnisvollen Irrweg" sprach, der von der deutschen Nation vor 400 Jahren durch "die unselige Glaubensspaltung betreten worden sei und durch das Blut und das Elend des Dreißigjährigen Krieges in die trostlosen Eisfelder des Materialismus und des Sozialismus geführt habe".

 

 

 

 

 

"Offener Brief" von

SI Dr. Heinzelmann

 

 

SI Dr. Heinzelmann berichtigt in einem "Offenen Brief" die historische Sichtweise des Landeshauptmannes und ersucht "auch in dem Lande, an dessen Spitze Sie stehen, den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und die ungeschmälerte Gleichberechtigung der christlichen Kirchen zur vollen Geltung zu bringen".

 

 

 

 

 

Hirtenbrief mit

Jahresrückblick

 

 

Im Neujahrs-Hirtenbrief schreibt er in einem Rückblick auf die beiden Putschversuche, "die den Bestand des Staates auf das Äußerste bedrohten: " ... Beide Aufstände vermochte der Staat mit dem Aufgebot seiner Machtmittel Herr zu werden. Mitten zwischen die beiden .... Ereignisse fiel die Neuordnung der Verfassung. Sie machte aus dem bisherigen Parteienstaat einen ständisch geordneten Bundesstaat ... und bezeichnet diesen ...  auf den Namen Gottes, von dem alles Recht ausgeht, ausdrücklich als christlich und deutsch."

Er betont die Treue zum Staat und das Bekenntnis zum deutschen Volk, zu dem "Österreich als ein vollwertiges unabtrennbares Glied gehört".

Er bedauert, dass die neue Kirchenverfassung, die man seit 16 Jahren anstrebe und 1931 beinahe in greifbarer Nähe hatte, noch immer nicht in Kraft treten konnte. Dieser Schwebezustand bringe manche Unzulänglichkeiten und Benachteiligungen mit sich

 

 

 

 

 

Der Justizminister meldet sich zu Wort

 

Durch verschiedene Zeitungsberichte in ausländischen Zeitungsmedien sah sich der Bundesminister für Justiz, Baron Dr. Egon Berger-Waldenegg am 4. Januar 1935 veranlasst, ausländische Journalisten zu einer Pressekonferenz einzuladen, um die "Propaganda gegen Österreich" anzusprechen, "die gegen Österreich wegen wegen angeblicher Entziehung der Gleichberechtigung der nicht katholischen Bevölkerungskreise geführt werde".

Er erklärt alle Behauptungen über Unterdrückung protestantischer Staatsbürger in Österreich als "bösartige Erfindungen", für ein "Märchen", das als "verabscheuungswürdiges Mittel der Propaganda einer gewissenlosen Publizistik" zu bezeichnen sei.

 

 

 

 

 

Heinzelmann antwortet

 

Großer Unterschied zwischen "Gräuel-

propaganda" und Mitteilung von Tatsachen

 

Wieder ist es SI Dr. Heinzelmann, der in deutlicher Sprache den Standpunkt der evang. Kirche darstellt. Er betont, es sei allen Christen in der evang. Kirche ein Anliegen, dass die Berichterstattung über Vorgänge die Kirche betreffend unbedingt zuverlässig sein müssten.

Es bestünde aber ein großer Unterschied zwischen "Gräuelpropaganda" und der Mitteilung von Tatsachen, über die zu reden vielleicht peinlich ist, aber nicht zu leugnen sind. Es besteht kein Grund dafür anzunehmen, dass kein Anlass zu Besorgnis oder Unzufriedenheit für evangelische Glaubensgenossen bestünde.

Er listet dann eine Reihe von Gründen und Tatsachen auf, die seiner Meinung nach deutlich machen, wie sehr die evang. Kirche in diesem Staat benachteiligt sei.

 

       

Der Bundesgerichtshof

muss entscheiden

 

 

Am 30. April 1935 berichtet der Evang. Oberkirchenrat von einem Erkenntnis des Bundesgerichtshofes über eine Beschwerde gegen den Bescheid eines Landeshauptmannes betreffend die Ablehnung der Kenntnisnahme eines Austrittes aus der röm.-kath. Kirche.

Der Beschwerdeführer hatte am 5. Februar seinen Austritt aus der röm.-kath. und seinen Eintritt in die evang. Kirche A. B.  vor der Bezirkshauptmannschaft erklärt. Diese wurde nicht zur Kenntnis genommen, da "der Religionsaustritt  ... mit Rücksicht auf dessen politische Einstellung ... die in dessen Wohnort zu verzeichnende Abfallbewegung ... und die von einer verbotenen staatsfeindlichen politischen Partei betriebene Kirchenaustrittspropaganda .. nicht aus ernstlicher ruhiger Überlegung und persönlicher Überzeugung ..." erfolgt sei.

Der angefochtene Bescheid ging in die 2. Instanz zum Landeshauptmann, der dieser Berufung aus den im wesentlichen gleichen Gründen wie im Erstbescheid angeführt, keine Folge gab. Hiergegen richtete sich die Beschwerde.

 

 

 

 

 

Der Bundesgerichtshof

muss entscheiden

 

Der Bundesgerichtshof fasst die Vorgeschichte noch einmal zusammen. Er erläutert den einschlägigen Gesetzestexte und fährt dann fort: "Die Behörde habe sich in Falle eines Kirchenaustrittes davon zu überzeugen, ob der Austretende im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung nicht in einem Geistes- oder Gemütszustand befunden habe, der die eigene freie Überzeugung ausschließt."

 

       
Richtlinien zum Austritt aus der kath. Kirche   Weiters heißt es dann: "Aufgabe der Behörde ist es nicht, ...die Beweggründe zu prüfen ... sie habe vielmehr darauf zu sehen, dass nicht ... Geisteszustand oder Gemütszustand ... eine Freiheit der eigenen Entscheidung ausschließe ... Auf den Geisteszustand können Geistesschwäche, Trunkenheit, Geisteskrankheiten u. dgl. Einfluss haben, auf den Gemütszustand hochgradige Erregung, Furcht, und ähnliches ...

Abschließend urteilt das Gericht "Politische oder religiöse Gründe sind kein Hinweis darauf, dass sich der Betreffende in einem Geistes- oder Gemütszustand befindet, der die eigene freie Entscheidung ausschließe..." und hebt die Bescheide auf.

 

 

 

 

 

Gründung eines "Akademikerverbandes"

 

Am 6. Mai 1935 berichtet der "Hauptverein des evangelischen Bundes" über die Gründung einer "Akademikergemeinschaft", die sich besonders an Ruheständler unter Richtern, Anwälten, Notaren und Verwaltungsbeamten wendet. Man will alle Fälle von Ungleichbehandlung aufzeigen und gesetzliche Schritte für die Betroffenen unternehmen. In vielen Fällen erleichtere die rechtskundliche Bearbeitung eines "Falles" durch Fachkundige diese Schritte ganz wesentlich und könne zu Beschleunigung und Erfolg des Verfahrens beitragen.

 

 

 

 

 

Die Diskussion geht weiter

 

Die Diskussion über den Beitritt von Evangelischen zur VF (Vaterländische Front) geht zwischen Oberkirchenrat, SI Heinzelmann und staatlichen Stellen hin und er, ohne wirklich zu einem Ergebnis zu führen.

Der Oberkirchenrat meint, dass die bekannt gegebenen Ziele und Inhalte der VF es einem Evangelischen ermöglichen, der VF beizutreten. SI Heinzelmann hat dazu viele Fragen und Einwendungen, die seiner Meinung nach nicht zufrieden stellend beantwortet werden.

 

 

 

 

 

Die Gründung einer evang. Genossenschaft wird überlegt

 

Um der drückenden Not unter Evangelischen, einerseits unter Arbeitern und Angestellten, andererseits unter den Bauern zu begegnen, beschließt der "Evang. Bund für Österreich" im Juli 1935 verschiedene Hilfsmaßnahmen.

Die evang. Unternehmer werden angehalten, bevorzugt Bewerber aus den eigenen Reihen auf freie Stellen aufzunehmen. Manche Hilfe konnte so vor Ort geleistet werden.

Die staatliche Bauernhilfe, die lokalen Kreditorganisationen der Raiffeisenkassen genügen nicht immer oder versagen sogar oft gänzlich. Daher überdenkt man die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft m. b. H., die ihren Wirkungskreis auf das ganze Bundesgebiet erstreckt und berechtigt wäre, Anteilseinlagen und Spareinlagen entgegen zu nehmen. Damit sollen evangelische Bauern mit günstigen Krediten unterstützt werden.

 

 

 

 

 

Der 1. Todestag von Dollfuß

 

Am 11. Juli 1935 ergeht ein Erlass des Evang. Oberkirchenrates an alle Pfarrämter. Er nimmt Bezug auf ein Schreiben des Bundeskanzleramtes, in dem über geplante Feierlichkeiten zum 1. Todestag von Dr. Engelbert Dollfuß berichtet wird, wobei es dem Evang. Oberkirchenrat überlassen bleibt, welche Verfügungen von dort aus getroffen werden.

Es wird seitens des Oberkirchenrates erwartet, dass dieser Trauertag auch in den evang. Gemeinden begangen werden. Dazu sollen Gotteshäuser, Schulen, Pfarrhäuser mit Trauerflaggen oder umflorten Fahnen beflaggt werden. Die Glocken soll man läuten lassen und am 25. Juli d. J. an Orten, an denen ein evang. Pfarrer seinen Amtssitz hat, eine Gedächtnisfeier abhalten. Es folgt ein genauer liturgischer Ablauf des Gedächtnisgottesdienstes

 

 

 

 

 

 

Dr. Karl Maria Stepan,

steirischer Landeshauptmann

vom 2. November. 1934

bis 2. März. 1938

Dr. E. Berger-Waldenegg, von 1934 bis 1935

österr. Justizminister,

1931 in Pfrimer-Putsch verwickelt

 

Plakat in Auslage:

"Parteimitglied der Kanzlermörder"

 

Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof waren im Ständestaat

zu einem

Bundesgerichtshof zusammengefasst

Superintendent

Dr. Johannes

Heinzelmann

 

Dollfuß-Gedenkbild

 in der St. Pöltner Prandtauerkirche mit

 Julius Raab und Bischof Memelauer

 

 

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