Die Geschichte der Evang. Kirche im 3. Reich  7

 

 

Vorsorgliche Gehaltszahlung

 

Ein Runderlass des OKR A. und H. B. vom 8. Dezember 1944 ergeht an Pfarrämter, Senioratsämter und Superintendenturen zur Kenntnisnahme.

Darin wird angekündigt, dass für die Zeit vom 1. 1. 1945 bis 30. 4. 1945 vorsorglich am 1. 1. 1945 das vierfache Monatsgehalt für die Monate Januar bis April 1945 überwiesen wird

 

 

 

 

 

"Bewährungsfrist" für Wiedereintrittswillige

 

Mit dem Absender: "Evang. Oberkirchenrat, Der Bischof, an alle Pfarrämter, sowie den Senioratsämtern und Superintendenturen zur Kenntnisnahme" ergeht aus Wien/Goisern am 2. Januar 1945 folgender Runderlass, aus dem hier einige kurze Ausschnitte wieder gegeben werden:

"In gewissen Gegenden mehrt sich in auffallender Weise die Zahl derer, die seiner Zeit aus der Kirche ausgetreten sind und heute den Wiedereintritt begehren. Im Einvernehmen mit der Superintendentenkonferenz vom 8. Dezember 1944 und auf deren Wunsch richte ich an alle Geistlichen den eindringlichen Rat, jeden Fall eines Wiedereintrittes in gewissenhafter Weise nach den Beweggründen zu prüfen. Die Aufnahme möge von einer dreimonatigen Bewährungsfrist abhängig gemacht werden, in der durch die Teilnahme am Gottesdienst und am kirchlichen Leben der Ernst des Verlangens bekundet werde. In besonders schwierigen Fällen, wo etwa der Ausgetretene eine feindselige Haltung gegen Kirche und Christentum bewiesen hat, möge das Presbyterium zur Mitverantwortung für die Wiederaufnahme herangezogen werden ..."

 

 

 

 

 

Ähnliches soll auch bei Konfirmationen gelten

 

Ein weiterer Runderlass des OKR A. B. und H. B. vom 11. Januar 1945 ergeht an Pfarrämter, Senioratsämter und Superintendenturen zur Kenntnisnahme.

Darin wird von einem dem evangelischen OKR unterbreiteten Antrag der Superintendentenkonferenz vom 8. Dezember 1944 hingewiesen. Der teilweise sehr schlechte Besuch der kirchlichen Glaubensunterweisung sei der Grund den OKR zu ersuchen, dass Kinder die nicht einen regelmäßigen Besuch von Glaubensunterweisung oder Religionsunterricht nachweisen können, erst dann zur Konfirmation zugelassen werden, wenn sie ein Jahr lang einen Vorkonfirmationsunterricht ständig besucht haben.

Der OKR anerkennt den diesem Antrag zugrunde liegenden Ernst und regt an, sich grundsätzlich an diese Anregung zu halten und nur dort, wo ohne Verschulden der Kindeseltern oder der Kinder der regelmäßige Besuch entsprechender Unterweisungen unmöglich war, Ausnahmen zu gestatten. Aber auch bei diesen Ausnahmefällen sei auf eine gründliche religiöse Konfirmandenunterweisung Wert zu legen.

 

 

 

 

 

Berufung von Gemeindehelfern

 

Ein Runderlass des OKR A. u. H. B. vom 13. Februar 1945 ergeht an Pfarrämter, Senioratsämter und Superintendenturen zur Kenntnisnahme.

Darin wird die Situation beschrieben, dass viele Pfarrer trotz aller Bemühungen nicht mehr seine ganze Gemeinde erreichen kann. Damit das kirchliche Leben ohne Unterbrechung geordnet weitergehe, suchte man nach einer Lösung und hat folgenden Beschluss gefasst:

Es sollen bewährte christliche Persönlichkeiten zum Dienst des Gemeindehelfers bestellt werden. Es sei notwendig, dem Helfer sein Amt öffentlich und vor Zeugen zu übertragen. Ihm und auch der Gemeinde soll auf diese Weise bewusst gemacht werden, dass es sich um einen kirchlichen Auftrag handelt. Er wird auf die Ordnung der evang. Kirche verpflichtet. Es soll ihm eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit seinen Personaldaten und dem Amtssiegel samt Unterschrift des Pfarrers überreicht werden. Seine Aufgaben umfassen die Abhaltung von Lesegottesdiensten, Einsegnung von Neuvermählten und Verstorbenen vorzunehmen, sowie Taufe und Heiliges Abendmahl zu spenden

 

 

     

Pflichtkollekte für Flüchtling

 

Ein Runderlass des OKR A. und H. B. vom 26. Februar 1945 ergeht an alle Presbyterien, Predigtstellenausschüsse, Senioratsämter und Superintendenturen zur Kenntnisnahme und beinhaltet die Ausschreibung einer Pflichtkollekte für Ostersonntag und Ostermontag. Das gesammelte Geld soll für Aufgaben der Flüchtlingsseelsorge bestimmt sein.

70- bis 80.000 Menschen befinden sich derzeit im Bereich der Landeskirche. Sie kommen aus Siebenbürgen, dem Banat, der Batschka, aus Kroatien, der Slowakei, aus Oberschlesien und dem Warthegau und benötigen dringend der Hilfe.

 

 

 

 

 

Keine Heranziehung Geistlicher zum Volkssturm

 

Noch ein Runderlass des OKR A. und H. B. vom 26. Februar 1945 ergeht an alle Presbyterien, Predigtstellenausschüsse, Senioratsämter und Superintendenturen zur Kenntnisnahme.

Darin wird mitgeteilt, dass der Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten mit Erlass vom 16. Dezember 1944 zur vertraulichen Kenntnisnahme folgende Regelung getroffen hat:

"Eine Heranziehung der Geistlichen zum Deutschen Volkssturm findet nach inzwischen ergangener allgemeiner Regelung nicht statt. Wegen der ... Frage der Heranziehung von Organisten, Küster und Kirchendiener zum Sonntagsdienst im Deutschen Volkssturm habe ich mich mit dem Leiter der Parteikanzlei in Verbindung gesetzt.. Weitere Mitteilungen behalte ich mir vor."

 

 

 

 

 

Gottesdienste am

Gründonnerstag, Karfreitag, Christi Himmelfahrt

 

Ein Runderlass des OKR A. und H. B. vom 5. März 1945 ergeht an alle Pfarrämter, Vikariate, zur Kenntnis an die Senioratsämter und Superintendenturen.

Darin wird mitgeteilt, dass Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag und Christi Himmelfahrtstag normale Gottesdienste in einfacher Form, also ohne Festgottesdienstcharakter, zu jeder Stunde des Tages stattfinden können. Davon sind Gaue ausgenommen, in denen zu den luftangriffsgefährdeten Stunden des Tages die Abhaltung von Gottesdiensten verboten ist.

 

 

 

 

 

Kapitulation des Deutschen Reiches

 

Mit der Kapitulation des Deutschen Reiches und dem offiziellem Ende des 2. Weltkrieges am 8. Mai 1945 beginnt ein neues Kapitel in der Geschichte der evang. Kirche in Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftangriff auf Wien

 

Flakturm im Wiener Arenbergpark

 

Brennender Stephans-

dom 1945 in Wien

 

Luftschutzkeller

 

Flüchtlingslager

im Osten Spittals

 

Kindersoldaten

 im "Volkssturm"

 

Konferenz von Jalta

 

Generalfeldmarschall Keitel unterzeichnet die Kapitulationsurkunde

 

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Evang. Kirche im 3. Reich 7

Exkurs zur Entjudaisierung

Exkurs zu Deutschen Christen