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Fremdarbeiter und
fremdvölkische Arbeiter |
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Einige Erlässe des evang.
OKR A. und H. B. haben den kirchlichen Umgang mit "Fremdarbeitern" und
"fremdvölkischen Arbeitskräften" zum Thema: |
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Kein Kirchenbeitrag
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Am 2. Juni 1943 ergeht
folgender Erlass des evang. OKR A. und H. B. an die Gemeinden:
"Über Weisung des
Reichstatthalters in Wien macht der Oberkirchenrat darauf aufmerksam, daß
die auf Kriegsdauer im Deutschen Reich in Arbeit stehenden
ausländischen und fremdvölkischen Arbeitskräfte in der
Landeskirche nicht kirchenbeitragspflichtig sind"
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Ein geheimer
Runderlass |
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Mit dem Datum vom 19.
Oktober 1943 ergeht ein (nicht zur Veröffentlichung bestimmter) Runderlass des evang. OKR an die Superintendenturen, Senioratsämter
und Pfarrämter, aus dem einige Stellen
zitiert werden: |
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Zurückhaltung wird
angeordnet |
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... Die ... kirchlichen
Stellen ... werden darauf hingewiesen, daß von den deutschen
Geistlichen - wie von jedem Deutschen - den ausländischen
Arbeitern gegenüber die gebotene Zurückhaltung zu wahren ist... |
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Teilnahme an
Gottesdiensten beschränkt möglich |
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"1. ... Die ausländischen
Arbeiter - mit Ausnahme der Polen und der Ostarbeiter -
können an kirchlichen Veranstaltungen und Gottesdiensten für
Deutsche teilnehmen. In diesem Rahmen dürfen daher auch Taufen,
Trauungen, kirchliche Beerdigungen usw. durch deutsche Geistliche
vorgenommen werden.
Es ist den deutschen Geistlichen und
kirchlichen Stellen jedoch verboten, Sondergottesdienstandachten
usw. für ausländische Arbeiter abzuhalten und über die rein kirchliche
Betätigung hinaus auf dem Gebiet der allgemeinen, insbesondere
sozialen Betreuung hinaus tätig zu werden. ... Die ... kirchlichen
Stellen ... werden darauf hingewiesen, daß von den deutschen
Geistlichen - wie von jedem Deutschen - den ausländischen
Arbeitern gegenüber die gebotene Zurückhaltung zu wahren ist... |
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Geistliche aus Staaten mit
besonderen
Vereinbarungen dürfen einreisen... |
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2. Aus Staaten, mit denen
besondere Vereinbarungen ... bestehen (z. B. Italien, Kroatien,
Slowakei, Ungarn) kommen vereinzelt Geistliche zur kirchlichen
Betreuung der eigenen Nation ins Reich ... und dürfen dabei
weder ausländische Arbeiter anderer Nationalitäten, noch
deutsche Volksgenossen in ihre kirchliche Betreuungstätigkeit
einbeziehen ... die kirchlichen Veranstaltungen sollen grundsätzlich in
Kirchen ... abgehalten werden ... in Lagern ... kann die
Abhaltung nur dann zugelassen werden, wenn eine Kirche nicht in
nächster Nähe ist ... und das Lager nur mit einer Nation ...
belegt ist...
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...aus anderen Ländern nicht |
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3. Ausländische
Geistliche ... aus Staaten und Gebieten, mit denen
kein ... Abkommen besteht, dürfen grundsätzlich nicht
einreisen und hier ...tätig werden. |
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Geistliche als Arbeiter? |
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Sollten Geistliche
... als Arbeiter ins Reich vermittelt sein, haben sie sich jeder
geistlichen oder kirchlichen Arbeit zu enthalten. |
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Gesandtschaften haben
Sonderstatus |
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6. Die von den
Botschaften und Gesandtschaften fremder Staaten eingerichteten
und durch ausländische Geistliche betreuten Kirchengemeinden
fallen nicht unter diese Anordnungen."
Der Erlass ist nicht
zur allgemeinen Verlautbarung bestimmt. |
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Gedenkfeiern für Gefallene
nur an Sonntagen aus Rücksicht auf den
Totalen Krieg |
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Am 19. Oktober 1943 ergeht
seitens des evang. OKR A. und H. B. ein Runderlass, der die Gedenkeiern
für Gefallene zum Thema hat. Der Reichsminister
für die kirchlichen Angelegenheiten hatte zuvor mit
einem Erlass mitgeteilt:
"Es ist bei mir
zur Sprache gebraucht worden, dass von kirchlicher Seite ...
Gedenkfeiern für Gefallene ... zumeist an Werktagen ...
zwischen 9 bis 11 Uhr ... abgehalten werden. Daran nehmen nicht nur die
nächsten Angehörigen, sondern neben Ortsansässigen auch
Volksgenossen ... aus der näheren und weiteren Umgebung
teil.
Aus Gründen des
... notwendigen restlosen Einsatzes aller verfügbaren Arbeitskraft
... für den Totalen Krieg erscheint ... dies nicht zweckmäßig.
Aus Rücksicht auf ... Kriegeserfordernisse und des Arbeitseinsatzes
... sind diese Feiern auf die Sonntage zu verlegen".
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"UK-Stellung" von
Geistlichen |
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Der OKR macht in einem
Runderlass vom 23. November 1943 den kirchlichen Instanzen darüber
Mitteilung, dass "das Oberkommando der Wehrmacht
amtierende Geistliche in Zukunft nicht mehr (zur Wehrmacht)
einzuberufen gedenkt". |
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Nicht im Amtsblatt veröffentlichter Hirtenbrief |
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Am Neujahrstag 1944
ergeht ein Hirtenbrief des evang. OKR A. und H. B.,
unterzeichnet von Dr. Heinrich Liptak, "für
den Bischof Dr. Hans Eder: Dr. Erich Stöckl", mit
unterzeichnet von mehreren Superintendenten. Dieser Hirtenbrief wurde
nicht im Amtsblatt veröffentlicht... |
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Daraus einige Passagen:
"... Vor uns liegt ein
unbekanntes Jahr. Wir wissen nicht, was uns auch nur der nächste
Tag bringen, nehmen oder lassen wird. Nur das Eine wissen wir:
Kein Aufgebot und Einsatz auch der höchsten Kraft unserer Wehrmacht, wird
den Krieg auch nur einen Tag früher beenden - und alles
Bemühen feindlicher Mächte, die Gottes Schöpfungswerk und Ebenbild zu
zerstören am Werke sind, werden den Sieg auch nur um eine Stunde
länger aufhalten, als es Gottes Allmacht gefallen wird, dem gegenwärtigen
Geschehen Ziel zu setzen.
... Wir wissen nicht, wie
große Opfer im Laufe des Jahres von uns gefordert werden. Das aber wissen
wir, daß die Bereitschaft auch zum äußersten Verzicht umso
größer sein wird ... Wir wissen nicht, was der Kirche in den kommenden
Zeiten zugemutet, von ihr gefordert sein wird als Bewährungsprobe ... sie
darf ... kein loses Nebeneinander von Einzelnen sein, die sich
nach Christus nennen ... sondern sich als Bruderschaft Christi immer mehr
besinnen auf ihren Auftrag ... als die ,Gemeinde der Heiligen´,
der Christuseigenen, als ein Kraftfeld, darin der auferstandene Christus
der lebendige Mittelpunkt ... zu bestehen vor denen,
die vor uns Christus die Treue gehalten haben ... So wagen wir den Schritt
ins unbekannte Land hinein, in ein Jahr des Herrn ... trotz allem
ein Jahr des Heiles, wenn es durchlebt wird in der
Erfahrung des Glaubens ...Der Herr ist treu, der wird euch stärken und
bewahren vor dem Argen´."
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Berichterstattung über
Schäden an Kirchen |
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Am 6. Juni 1944 ergeht ein
Erlass des evang. OKR A. u. H. B., der eine schriftlichen
Berichterstattung über Beschädigungen an kirchlichen
Gebäuden durch alliierte Liftangriffe einfordert. |
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Seelenstandsbericht 1943 |
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Der am 24. Juni 1944
veröffentlichte Seelenstandsbericht von 1943 weist 1.693
Eintritte, 2.965 Austritte, und eine Gesamtzahl an
Gemeindegliedern in der evang. Kirche A. B. von
320.461 Personen, in der evang. Kirche H. B. eine
Gesamtanzahl von 15.925 Personen auf. |
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Erster Hirtenbrief von
Bischof Gerald May |
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Am 20. Juli 1944 ergeht eine
Mitteilung des evang. OKR A. und H. B., dass Pfr. Dr. h. c. Gerhard
May aus Cilli zum ordentlichen OKR A. B. und Bischof
mit Wirkung vom 1. 9. 1944 berufen wurde.
Der neue Bischof, OKR
Dr. Gerhard May, veröffentlicht am 11. September 1944 seinen
ersten Hirtenbrief. Daraus seien einige interessante Passagen
zitiert:
"...denn auch für unsere
Kirche steht die Zeit der ernsten Prüfung und Bewährung noch bevor ... wir
werden sie nur bestehen, wenn und soweit wir Kirche sind ... und zu einer
kirchlichen Einheit zusammenwachsen ... alles kann fehlen, nur eines nicht:
Christus ... es erwächst uns die Aufgabe, Zeugen Christi zu sein ... für
uns als Kirche und als Christen [bedeutet das] dass wir unserem Volke DEN
Dienst schulden, dem ihm sonst niemand erweist: den priesterlichen Dienst
der Bitte und Fürbitte, der Stellvertretung vor Gott, den Zeugendienst von
Jesus Christus ... ebenso sind wir alle ... gefordert, durch Wort, Wandel
und Handel Jesus Christus als den Herrn unseres Lebens zu bezeugen ...
Christen sind Menschen, die um Christi Willen für einander da sind ...
So möchte ich mein
Bischofsamt führen: Ihr sollt es wissen und merken, daß ich für Euch da
bin und für Euch eintrete vor Gott und den Menschen. Und von Euch erbitte
ich, daß Ihr in dieser für die Kirche so prüfungsreichen Zeit unserer
Kirche, unserer Pfarrer und aller Amtsträger und auch meiner vor Gott
gedenket ..."
Er schließt mit dem Zitat
Röm 8, 38+39
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Wichtiges Kanzelwort
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Am 16. November 1944 ergeht
ein Kanzelwort, unterzeichnet von G. May, D. Stökl und
D. Zwernemann an die Gemeinden zur Verlesung am Totensonntag 1944.
Daraus einige wichtige Passagen:
"Ernst und Schrecken des
Krieges sind nun auch über unsere engere Heimat hereingebrochen. Der
Volkssturm ist aufgeboten. Alte Männer, Frauen und Kinder
stehen am Wallbau. Endlose Flüchtlingszüge aus dem Südosten
durchziehen unsere Gemeinden: Stadt und Land leiden zunehmend unter dem
Feindterror.
Viele haben Haus und Hof,
Hab und Gut verloren und aus der Heimat flüchten müssen. Immer mehr Opfer
fordert dieser erbarmungslose Krieg, draußen an der Front und daheim.
Täglich sind wir alle, auch unsere Frauen und Kinder, vom Tode bedroht ...
In solcher Not lasst uns immer wieder Herz und Hände zu Gott erheben ...
Wir müssen sehen, daß für
viele solche äußere Not zur inneren Anfechtung wird.
Kleinglaube und Verzagtheit greifen um sich ... die Mächte des Bösen
scheinen zu triumphieren ... warum schweigt Gott? ... Warum macht er der
Not nicht ein Ende?
In tiefem Ernst lasset
uns erkennen und bekennen, daß Gott in den Schrecknissen dieser Zeit ein
Strafgericht ergehen lässt über eine Welt, die Gott nicht die Ehre
gibt, seinen Willen mißachtet und sein Heil ausschlägt. Wir stehen mit
unserem Volk in unlösbarer Schicksals- und Schuldgemeinschaft
...
Keine Not soll unsere
Treue brechen. Die wachsende Bedrängnis führe uns immer tiefer ins
Gebet und in die Gemeinschaft mit Gott. Lasset uns anhalten an
den Gottesdiensten der Gemeinde, solang es möglich ist. Wir wollen
uns trösten lassen in gemeinsamer Anbetung, durch Wort und
Sakrament ..."
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Zwangsarbeiter
in der Munitionsfabrik
Hirtenberg

Ostarbeiterabzeichen

Ostarbeiter
vor ihrer Unterkunft

Zwangsarbeiter-
aufnäher zu tragen
von den
polnischen Gefangenen

Der evangelische Wehrmachts-
pfarrer A. Lindquist

Bischof Dr. h. c.
Gerhard May an seinem
60. Geburtstag

Männer des Volkssturms
beim Stellungsbau

Das "letzte Aufgebot"
-
Kinder als Verteidiger

Ermunterung
zum Sterben...

...während der
mächtige
"Führer"
im Bunker
hockt
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