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Dankschreiben und
Informationen des neuen Bischofs |
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Am 22. Oktober 1940 wird der
neue Bischof der evang. Kirche A. B., Dr. Hans Eder,
in sein Amt eingeführt. Er dankt allen Gratulanten
auf diesem Wege sehr herzlich. Danach kommt er auf den zum ersten mal vom
Oberkirchenrat eingehobenen Kirchenbeitrag zu sprechen.
Er
berichtet, dass von der veranschlagten Kirchenbeitragssumme
von RM 1,000.030,- bisher RM 940.000,-
eingegangen seien. Das sei an sich ein sehr schönes Ergebnis, nur
ließe sich im Augenblick noch nicht sagen, wie viel davon schon "Vorauszahlungen
für das 5. Vierteljahr des laufenden Rechnungsjahres unter diesen
RM 940.000,- seien".
8.000 Steuervorschreibungen seien
als unzustellbar zurückgekommen, das bedeute enormen
Verwaltungsaufwand, um an die neuen Adressen zu
kommen.
Außerdem mussten 15.000 Glieder der Kirche wegen
ihrer Einberufung zum Kriegsdienst von ihrer
Kirchenbeitragspflicht befeit werden. |
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Jahresbericht einer
Pfarrgemeinde |
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Der Jahresbericht 1940
einer evang. Gemeinde in Kärnten kann hier stellvertretend für viele
andere Gemeinden stehen:
"Das Gemeindeleben
im vergangenen Jahr war
durch das deprimierende Kriegsgeschehen dominiert. Es fehlen
einfach die Männer, im Kirchenraum genauso wie auf
der Empore. Das Gemeindeleben leidet
schrecklich unter dieser Ausdünnung unserer Gemeinden. Einzig die Reihen
unserer Presbyter sind noch einigermaßen gefüllt geblieben, weil sich vor
allem ältere Männer für dieses Amt zur Verfügung stellen.
Von denen, die
der Gemeinde durch die Einberufung zum Heer weggenommen wurden, sind
bereits fünf gefallen und den Heldentod für unser
geliebtes Vaterland gestorben. Wir haben sie in einem Gedenkgottesdienst
unserem Herrn Jesus Christus anempfohlen und ihrer mit Aushang
unter Beifügung des ,Eisernen Kreuzes´ in gedruckter
Form auf ihrem Partenzettel und durch die Nennung
ihrer Namen im Sonntagsgottesdienst gedacht.
Durch den Krieg ist eine
gewisse Entspannung im Kirchenkampf des Altreiches
entstanden, dadurch wurde auch vermieden, dass die unglückseligen
Ausläufer einer beschämenden Konfrontation nicht bis nach
Kärnten reichen und unsere Gemeinden entzweien konnten.
Männerarbeit
ist im Moment schlechterdings unmöglich. Von denen, die noch
nicht eingerückt sind, wird verlangt dass sie die Lücke der Eingerückten
füllen. Eine herkulische Aufgabe, der keiner gewachsen ist,
vor allem weil es sich dabei meist um ganz junge oder ältere Männer oder
Invaliden handelt
Die Arbeit mit Frauen
geht da schon besser vonstatten. Treu und regelmäßig versammeln
sie sich unter das Wort Gottes. Sie sind ein schönes Zeugnis
dafür, wie das Wort Gottes uns durch Dunkelheit und Leid führen kann
und auch Frauen - bei rechter Leitung und Führung -
ihren Beitrag leisten können zur Erringung des endlich
befreienden Endsieges.
Jugendarbeit und
Glaubenslehre ist praktisch nur bei Mädchen möglich,
die Buben sind aus den gleichen Gründen wie ihre Väter nicht
von der kirchlichen Arbeit zu erreichen, sie sind viel zu sehr in
völkische Jugendvereine eingebunden und lernen dort bereits
jetzt das Handwerk des Soldaten.
Es beunruhigt allerdings
viele Mütter sehr, dass sich ein schiefes Bild von Heldentum
in ihren Köpfen festzusetzen beginnt."
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Übertritte von Juden |
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Mit Schreiben vom 10. Januar
1941 ergeht ein Erlass des OKR A. und H. B. mit der
Anweisung, alle seit 1933 bis 1939 erfolgten Eintritte von
Juden in die evang. Kirche aufzulisten und darüber
genauestens zu berichten. |
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Weiterer Abbau von
staatlichen Zuschüssen |
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Der evang. OKR informiert
über 2 Erlässe der Reichsstatthalter in der Steiermark und Oberdonau über
die Einstellung der Zuschüsse an evang. Geistliche. Darin ist u. a. zu
lesen:
"Die Kriegsverhältnisse
erfordern die sparsamste Bewirtschaftung der mir zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und die Zurückstellung aller vermeidbarer Auslagen. Dies
trifft auch hinsichtlich der Staatszuschüsse an die evang. Geistlichen
(Aktive, Pensionisten und Hinterbliebene) zu ... ich finde mich daher
veranlasst ... die fraglichen Zuschüsse vom nächsten Rechnungsjahre an
... einem Abbau zu unterziehen ... weiters weise ich darauf hin, dass im
Rechnungsjahre 1941 ... die völlige Einstellung der restlichen
freiwilligen staatlichen Zuschüsse zu gewärtigen sei ...
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Glockenläuten wird
eingeschränkt |
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Der OKR gibt einen Erlass
des Reichsstatthalters von Niederdonau weiter, dessen Inhalt
Vorschriften bezüglich des Läutens der Kirchenglocken enthalten.
Auf Wunsch
der höheren SS und des Polizeiführers wird
vorgeschrieben, während eines Fliegeralarms keine Glocken zu
läuten. Außerdem wird ein Läuteverbot für die Zeit von 22
bis 6 Uhr, sowie bei Taufen und Trauungen
erlassen. Auch das gottesdienstliche Läuten wird auf nur
einmaliges Läuten beschränkt. All das wird mit etwaigen Störungen des
militärischen Dienstes begründet. |
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Wegfall des Schulgebetes
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In einem Runderlass
vom 2. September 1941 wird über die Abschaffung des Schulgebetes
und ein Schreiben des geistlichen Vertrauensrates der DEK
(Deutsche Evang. Kirche) mit einer Gegendarstellung an den
Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung weiter
gegeben. Man habe zwar seitens der DEK wenig Hoffnung, dass
ihre Argumente etwas ausrichten, aber man wolle doch den wichtigsten Punkt
ansprechen.
Das Argument des Ministers, dass das Aufhören
des Schulgebetes eine natürliche Folge des Wegfalls
der früheren Verbindung der Schule mit der Kirche
sei, erregt seitens der DEK großes Erstaunen, da dies ja
ein Schlagwort des Aufgeklärten Liberalismus sei. |
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Die Ideologie des Faschismus
wird kirchlich integriert |
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Die
Deutsche Evangelische Kirche
unternahm
sehr bald Anstrengungen, um die
faschistische Ideologie
im Kirchenvolk zu
beheimaten
und zu verankern.
Kurse der
Evangelischen Volksmission
zu
Entartung
und
Vererbung,
zum
arischen Christus
und
heldischen Menschen,
zu
Christuskreuz, Germanenschwert
und
Hakenkreuz,
zur
Kameradschaft
des
Blutes
und des
Glaubens
gehörten zu den Inhalten.
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Ein "Deutsches Neues
Testament" |
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Bald
wurde ein von
Judaismen
völlig gereinigtes
Gesangbuch
herausgegeben.
Später ergänzte ein nach antisemitischen
Gesichtspunkten
zusammengestelltes
„Volkstestament"
die geistliche
Ausrüstung des "National und Heimatdeutsch gesinnten Evangelischen Kirchenmitgliedes".
Diese "Sonderversionen" wurden aber bald nach Kriegsende wieder
abgeschafft. |
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Bericht über den
Abschluss
der "Entjudaisierung"" des evang. Gesangbuches |
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Auch
in Österreich erfolgte anscheinend diese "Entjudaisierung".
Hierzu ist mehr nachzulesen unter der Seite
"Die Entjudaisierung von Bibel und Gesangsbuch" auf dieser Homepage.
So ist in
einer Einladung des
Seniorates Trebesing
zu einer Pfarrerkonferenz am 14. Mai 1942 als Tagesordnungspunkt das
Abschlussreferat
einer Vortragsreihe von
SI Dr. Heinzelmann
zur "Entfernung von Judaismen aus dem Gesangbuch am Beispiel von
,Ein´ feste Burg ist unser Gott´" vorgesehen. Leider ist
nicht mehr bekannt, wie SI Heizelmann dazu stand und was er im
Detail zu diesem Thema refertierte. |
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Kurze geraffte
Zusammenfassung der
Bestimmungen und Richtlinien
für den RU
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Die wesentlichen
Bestimmungen und Richtlinien für die Erteilung
des Religionsunterrichtes werden in einer Beilage zu einem
Runderlass des OKR vom 5.November 1941 an alle kirchlichen
Institutionen zusammengefasst.
Daraus eine kurze
Darstellung der wichtigsten Bestimmungen:
Es müssen sich
mindestens 50 Schüler in der ersten Schulwoche von Volksschulen
zum "Freiwilligen Lehrgegenstand Religionsunterricht" melden, um eine
staatliche Sicherstellung zu gewährleisten.
Spätere Anmeldungen
sind möglich, werden aber nicht auf die Erstanmeldung
angerechnet.
Abmeldungen
sind jederzeit möglich. Sinkt im laufe des Jahres die
Schülerzahl unter 20, kann am Ende eines Semesters oder
Trimesters die staatliche Sicherstellungen des RU
aufgehoben werden.
Diese umfasst die
Bereitstellung von Konfessionslehrern sowie Personal-
und Sachaufwand.
Für den RU an
Volksschulen ist die Sprengelbildung (mehrere
Volksschulen an einer Sammelstelle zusammengezogen) erlaubt,
um die Mindestzahl von 20 zu erreichen. Sprengel, die schon 1938/39
bestanden haben, werden trotz geringerer Schülerzahlen
aufrechterhalten, um sie gegenüber den Katholiken nicht zu
benachteiligen.
Das gleiche gilt
sinngemäß für die Hauptschulen.
Gemeinsamer Unterricht
von Volks- und Hauptschule ist nicht gestattet, wird aber
nicht immer so streng gehandhabt. Dadurch ist vereinzelt das
Zusammenziehen beider Schülergruppen an einigen Sammelstellen
vorgekommen.
RU an Oberschulen
wird staatlicherseits bis zur vierten Klasse (Ende der offizielle
Schulpflicht) sichergestellt, wenn mindestens 20 Schüler
angemeldet werden. Sprengelbildung ist ausgeschlossen. Für
die Dauer des Krieges ist der RU für die höheren Klassen aufgehoben.
Werden die vom Staat
gestellten Bedingungen nicht erreicht, ist der
Konfessionsunterricht durch die jeweilige Kirche außerhalb
der Schule sicherzustellen. Eine solche Regelung hat für den RU der
Oberschulen (ehemalige Mittelschulen) schon immer bestanden.
Diese Bestimmung bildet für
die Kirche die rechtliche Grundlage der kirchlichen
Glaubensunterweisung. Es soll nicht nur "Christentumsunterweisung",
sondern auch "Christentumseinübung" erfolgen. Es
geht sowohl um Lehre wie auch um
gottesdienstlich-liturgische Erziehung. Das Gebet, die Pflege des
Chorals, Einführung in das Kirchenjahr, Gottesdienst, Kirchen- und
Gemeindekunde sollen wesentliche Bestandteile sein.
Für die höheren
Klassen sei weniger ein Frontalunterricht, sondern
mehr ein "Runder Tisch" oder eine "Arbeitsgemeinschaft
religiöser Fragen" geeignet. Es sollte auch durch das
persönliche Zwiegespräch die besondere Prägung bekommen.
Die kirchliche
Unterweisung solle möglichst alles vermeiden, was an
Schulunterricht erinnert. Ausstellen von Zeugnissen,
Notengebung etc. sind daher zu vermeiden. Es soll das
Empfinden entstehen, dass es sich hier um etwas Besonderes handle.
Das
Reichssicherheitshauptamt (Amt des Reichsführers der SS bzw.
dessen regionaler Vertreter in der "Ostmark") genehmigt in Fällen, wo
keine entsprechenden kirchlichen Räume zur
Verfügung stehen, die Benützung von Schulen. Diese Regelung
wird aber von den örtlichen Schulleitern oft torpediert und
hintertrieben. Zahlreiche Beschwerden und Ersuchen um
Intervention an den zuständigen Minister zeugen davon.
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Lesegottesdienste |
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Ein Runderlass
des evang. OKR vom 1. Dezember 1941 geht auf die gottesdienstliche
Versorgung der Gemeinden ein. Durch die Einberufung
vieler Geistlicher zum Militärdienst und durch die
Einschränkungen im Zugs- und Autobusverkehr machte sich diese Not
zuerst in entfernter liegenden Predigtstationen bemerkbar.
Aber jetzt seien auch die Muttergemeinden mehr und mehr betroffen.
Es sei jetzt Aufgabe der Pfarrer, dem Presbyterium die Möglichkeit von
Lesegottesdiensten
schmackhaft zu machen, etwaige Bedenken zu zerstreuen
und sich zu überlegen, wo und wie oft man im Pfarrbereich
solche Lesegottesdienste halten könnte. Solche Gottesdienste
seien schon länger im "Altreich" - hier besonders von Schmalkalden
ausgehend - bewährt und eine echte evangelische Tradition. |
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Freies Passieren bei
Fliegeralarm für evang. Geistliche |
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Ab 19. Dezember 1941 wird
lt. Mitteilung des OKR "für evang. Geistliche freies Passieren
bei Fliegeralarm zum Zwecke der Ausübung von
Seelsorgehandlungen" gewährt. Dies ist die erste derartige
Erlaubnis, im Zuge der Intensivierung der
Kriegshandlungen ergehen etliche weitere ähnliche Erlässe und
Mitteilungen |
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Bischof Dr. Hans Eder

Das
"Eiserne Kreuz"

1. Luftangriff
auf Wiener Neudorf

Oberschüler bei der
"Soldatenschulung"

Das Ziel der Schule...

Das evangelische Gesangbuch wird
von Judaismen "befreit"

Volksschulunterricht 1941
unter dem Hakenkreuz

"Rassenlehre" im
Klassenzimmer

Reichssicherheitshaupt-
amt Wien (SS-Zentrale),
heute Rossauer Kaserne

Die evangelische
St.-Georgs-Kirche
Schmalkalden

"Fliegeralarm" - ein
Unterhaltungsspiel für
Jung und Alt...
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