Die Geschichte der Öst. Evang. Kirche im 3. Reich        S. 4

 

 

Dankschreiben und Informationen des neuen Bischofs

 

Am 22. Oktober 1940 wird der neue Bischof der evang. Kirche A. B., Dr. Hans Eder, in sein Amt eingeführt. Er dankt allen Gratulanten auf diesem Wege sehr herzlich. Danach kommt er auf den zum ersten mal vom Oberkirchenrat eingehobenen Kirchenbeitrag zu sprechen.

Er berichtet, dass von der veranschlagten Kirchenbeitragssumme von RM 1,000.030,- bisher RM 940.000,- eingegangen seien. Das sei an sich ein sehr schönes Ergebnis, nur ließe sich im Augenblick noch nicht sagen, wie viel davon schon "Vorauszahlungen für das 5. Vierteljahr des laufenden Rechnungsjahres unter diesen RM 940.000,- seien".

8.000 Steuervorschreibungen seien als unzustellbar zurückgekommen, das bedeute enormen Verwaltungsaufwand, um an die neuen Adressen zu kommen.

Außerdem mussten 15.000 Glieder der Kirche wegen ihrer Einberufung zum Kriegsdienst von ihrer Kirchenbeitragspflicht befeit werden.

 

 

 

 

 

Jahresbericht einer Pfarrgemeinde

 

Der  Jahresbericht 1940 einer evang. Gemeinde in Kärnten kann hier stellvertretend für viele andere Gemeinden stehen:

 

"Das Gemeindeleben im vergangenen Jahr war durch das deprimierende Kriegsgeschehen dominiert. Es fehlen einfach die Männer, im Kirchenraum genauso wie auf der Empore. Das Gemeindeleben leidet schrecklich unter dieser Ausdünnung unserer Gemeinden. Einzig die Reihen unserer Presbyter sind noch einigermaßen gefüllt geblieben, weil sich vor allem ältere Männer für dieses Amt zur Verfügung stellen.

Von denen, die der Gemeinde durch die Einberufung zum Heer weggenommen wurden, sind bereits fünf gefallen und den Heldentod für unser geliebtes Vaterland  gestorben. Wir haben sie in einem Gedenkgottesdienst unserem Herrn Jesus Christus anempfohlen und ihrer mit Aushang unter Beifügung des ,Eisernen Kreuzes´ in gedruckter Form auf ihrem Partenzettel und durch die Nennung ihrer Namen im Sonntagsgottesdienst gedacht.

Durch den Krieg ist eine gewisse Entspannung im Kirchenkampf des Altreiches entstanden, dadurch wurde auch vermieden, dass die unglückseligen Ausläufer einer beschämenden Konfrontation nicht bis nach Kärnten reichen und unsere Gemeinden entzweien konnten.

Männerarbeit ist im Moment schlechterdings unmöglich. Von denen, die noch nicht eingerückt sind, wird verlangt dass sie die Lücke der Eingerückten füllen. Eine herkulische Aufgabe, der keiner gewachsen ist, vor allem weil es sich dabei meist um ganz junge oder ältere Männer oder Invaliden handelt

Die Arbeit mit Frauen geht da schon besser vonstatten. Treu und regelmäßig versammeln sie sich unter das Wort Gottes. Sie sind ein schönes Zeugnis dafür, wie das Wort Gottes uns durch Dunkelheit und Leid führen kann und  auch Frauen - bei rechter Leitung und Führung - ihren Beitrag leisten können zur Erringung des endlich befreienden Endsieges.

Jugendarbeit und Glaubenslehre ist praktisch nur bei Mädchen möglich, die Buben sind aus den gleichen Gründen wie ihre Väter nicht von der kirchlichen Arbeit zu erreichen, sie sind viel zu sehr in völkische Jugendvereine eingebunden und lernen dort bereits jetzt das Handwerk des Soldaten.

 Es beunruhigt allerdings viele Mütter sehr, dass sich ein schiefes Bild von Heldentum in ihren Köpfen festzusetzen beginnt."

 

 

 

 

 

Übertritte von Juden

 

Mit Schreiben vom 10. Januar 1941 ergeht ein Erlass des OKR A. und H. B. mit der Anweisung, alle seit 1933 bis 1939 erfolgten Eintritte von Juden in die evang. Kirche aufzulisten und darüber genauestens zu berichten.

 

 

 

 

 

Weiterer Abbau von staatlichen Zuschüssen

 

Der evang. OKR informiert über 2 Erlässe der Reichsstatthalter in der Steiermark und Oberdonau über die Einstellung der Zuschüsse an evang. Geistliche. Darin ist u. a. zu lesen:

"Die Kriegsverhältnisse erfordern die sparsamste Bewirtschaftung der mir zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die Zurückstellung aller vermeidbarer Auslagen. Dies trifft auch hinsichtlich der Staatszuschüsse an die evang. Geistlichen (Aktive, Pensionisten und Hinterbliebene) zu ... ich finde mich daher veranlasst ... die fraglichen Zuschüsse vom nächsten Rechnungsjahre an ... einem Abbau zu unterziehen ... weiters weise ich darauf hin, dass im Rechnungsjahre 1941 ... die völlige Einstellung der restlichen freiwilligen staatlichen Zuschüsse zu gewärtigen sei ...

 

 

 

 

 

Glockenläuten wird eingeschränkt

 

Der OKR gibt einen Erlass des Reichsstatthalters von Niederdonau weiter, dessen Inhalt Vorschriften bezüglich des Läutens der Kirchenglocken enthalten.

Auf Wunsch der höheren SS und des Polizeiführers wird vorgeschrieben, während eines Fliegeralarms keine Glocken zu läuten. Außerdem wird ein Läuteverbot für die Zeit von 22 bis 6 Uhr, sowie bei Taufen und Trauungen erlassen. Auch das gottesdienstliche Läuten wird auf nur einmaliges Läuten beschränkt. All das wird mit etwaigen Störungen des militärischen Dienstes begründet.

 

 

 

 

 

Wegfall des Schulgebetes

 

 

In einem Runderlass vom 2. September 1941 wird über die Abschaffung des Schulgebetes und ein Schreiben des geistlichen Vertrauensrates der DEK (Deutsche Evang. Kirche) mit einer Gegendarstellung an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung weiter gegeben. Man habe zwar seitens der DEK wenig Hoffnung, dass ihre Argumente etwas ausrichten, aber man wolle doch den wichtigsten Punkt ansprechen.

Das Argument des Ministers, dass das Aufhören des Schulgebetes eine natürliche Folge des Wegfalls der früheren Verbindung der Schule mit der Kirche sei, erregt seitens der DEK großes Erstaunen, da dies ja ein Schlagwort des Aufgeklärten Liberalismus sei.

 

 

 

 

 

Die Ideologie des Faschismus wird kirchlich integriert

 

Die Deutsche Evangelische Kirche unternahm sehr bald Anstrengungen, um die faschistische Ideologie im Kirchenvolk zu beheimaten und zu verankern.

Kurse der Evangelischen Volksmission zu Entartung und Vererbung, zum arischen Christus und heldischen Menschen, zu Christuskreuz, Germanenschwert und Hakenkreuz, zur Kameradschaft des Blutes und des Glaubens gehörten zu den Inhalten.

 

 

 

 

 

Ein "Deutsches Neues Testament"

 

Bald wurde ein von Judaismen völlig gereinigtes Gesangbuch herausgegeben.

Später ergänzte ein nach antisemitischen Gesichtspunkten zusammengestelltes „Volkstestament" die geistliche Ausrüstung des "National und Heimatdeutsch gesinnten Evangelischen Kirchenmitgliedes".

Diese "Sonderversionen" wurden aber bald nach Kriegsende wieder abgeschafft.

 

 

 

 

 

Bericht über den

Abschluss der "Entjudaisierung"" des evang. Gesangbuches

 

Auch in Österreich erfolgte anscheinend diese "Entjudaisierung". Hierzu ist mehr nachzulesen unter der Seite "Die Entjudaisierung von Bibel und Gesangsbuch" auf dieser Homepage.

So ist in einer Einladung des Seniorates Trebesing zu einer Pfarrerkonferenz am 14. Mai 1942 als Tagesordnungspunkt das Abschlussreferat einer Vortragsreihe von SI Dr. Heinzelmann zur "Entfernung von Judaismen aus dem Gesangbuch am Beispiel von  ,Ein´ feste Burg ist unser Gott´" vorgesehen. Leider ist nicht mehr bekannt, wie SI Heizelmann dazu stand und was er im Detail zu diesem Thema refertierte.

 

 

 

 

 

Kurze geraffte Zusammenfassung der

Bestimmungen und Richtlinien für den RU

 

 

 

Die wesentlichen Bestimmungen und Richtlinien für die Erteilung des Religionsunterrichtes werden in einer Beilage zu einem Runderlass des OKR vom 5.November 1941 an alle kirchlichen Institutionen zusammengefasst.

 

Daraus eine kurze Darstellung der wichtigsten Bestimmungen:

Es müssen sich mindestens 50 Schüler in der ersten Schulwoche von Volksschulen zum "Freiwilligen Lehrgegenstand Religionsunterricht" melden, um eine staatliche Sicherstellung zu gewährleisten.

Spätere Anmeldungen sind möglich, werden aber nicht auf die Erstanmeldung angerechnet.

Abmeldungen sind jederzeit möglich. Sinkt im laufe des Jahres die Schülerzahl unter 20, kann am Ende eines Semesters oder Trimesters die staatliche Sicherstellungen des RU aufgehoben werden.

Diese umfasst die Bereitstellung von Konfessionslehrern sowie Personal- und Sachaufwand.

Für den RU an Volksschulen ist die Sprengelbildung (mehrere Volksschulen an einer Sammelstelle zusammengezogen) erlaubt, um die Mindestzahl von 20 zu erreichen. Sprengel, die schon 1938/39 bestanden haben, werden trotz geringerer Schülerzahlen aufrechterhalten, um sie gegenüber den Katholiken nicht zu benachteiligen.

Das gleiche gilt sinngemäß für die Hauptschulen.

Gemeinsamer Unterricht von Volks- und Hauptschule ist nicht gestattet, wird aber nicht immer so streng gehandhabt. Dadurch ist vereinzelt das Zusammenziehen beider Schülergruppen an einigen Sammelstellen vorgekommen.

RU an Oberschulen wird staatlicherseits bis zur vierten Klasse (Ende der offizielle Schulpflicht) sichergestellt, wenn mindestens 20 Schüler angemeldet werden. Sprengelbildung ist ausgeschlossen. Für die Dauer des Krieges ist der RU für die höheren Klassen aufgehoben.

Werden die vom Staat gestellten Bedingungen nicht erreicht, ist der Konfessionsunterricht durch die jeweilige Kirche außerhalb der Schule sicherzustellen. Eine solche Regelung hat für den RU der Oberschulen (ehemalige Mittelschulen) schon immer bestanden.

Diese Bestimmung bildet für die Kirche die rechtliche Grundlage der kirchlichen Glaubensunterweisung. Es soll nicht nur "Christentumsunterweisung", sondern auch "Christentumseinübung" erfolgen. Es geht sowohl um Lehre wie auch um gottesdienstlich-liturgische Erziehung. Das Gebet, die Pflege des Chorals, Einführung in das Kirchenjahr, Gottesdienst, Kirchen- und Gemeindekunde sollen wesentliche Bestandteile sein.

Für die höheren Klassen sei weniger ein Frontalunterricht, sondern mehr ein "Runder Tisch" oder eine "Arbeitsgemeinschaft religiöser Fragen" geeignet. Es sollte auch durch das persönliche Zwiegespräch die besondere Prägung bekommen.

Die kirchliche Unterweisung solle möglichst alles vermeiden, was an Schulunterricht erinnert.  Ausstellen von Zeugnissen, Notengebung etc. sind daher zu vermeiden. Es soll das Empfinden entstehen, dass es sich hier um etwas Besonderes handle.

Das Reichssicherheitshauptamt (Amt des Reichsführers der SS bzw. dessen regionaler Vertreter in der "Ostmark") genehmigt in Fällen, wo keine entsprechenden kirchlichen Räume zur Verfügung stehen, die Benützung von Schulen. Diese Regelung wird aber von den örtlichen Schulleitern oft torpediert und hintertrieben. Zahlreiche Beschwerden und Ersuchen um Intervention an den zuständigen Minister zeugen davon.

 

 

 

 

 

Lesegottesdienste

 

Ein Runderlass des evang. OKR vom 1. Dezember 1941 geht auf die gottesdienstliche Versorgung der Gemeinden ein. Durch die Einberufung vieler Geistlicher zum Militärdienst und durch die Einschränkungen im Zugs- und Autobusverkehr machte sich diese Not zuerst in entfernter liegenden Predigtstationen bemerkbar. Aber jetzt seien auch die Muttergemeinden mehr und mehr betroffen.

Es sei jetzt Aufgabe der Pfarrer, dem Presbyterium die Möglichkeit von Lesegottesdiensten schmackhaft zu machen, etwaige Bedenken zu zerstreuen und sich zu überlegen, wo und wie oft man im Pfarrbereich solche Lesegottesdienste halten könnte. Solche Gottesdienste seien schon länger im "Altreich" - hier besonders von Schmalkalden ausgehend - bewährt und eine echte evangelische Tradition.

 

 

 

 

 

Freies Passieren bei Fliegeralarm für evang. Geistliche

 

Ab 19. Dezember 1941 wird lt. Mitteilung des OKR  "für evang. Geistliche freies Passieren bei Fliegeralarm zum Zwecke der Ausübung von Seelsorgehandlungen" gewährt. Dies ist die erste derartige Erlaubnis, im Zuge der Intensivierung der Kriegshandlungen ergehen etliche weitere ähnliche Erlässe und Mitteilungen

 

 

 

 

 

 

Bischof Dr. Hans Eder

 

Das

"Eiserne Kreuz"

 

1. Luftangriff

auf Wiener Neudorf

 

Oberschüler bei der "Soldatenschulung"

 

Das Ziel der Schule...

 

Das evangelische Gesangbuch wird  von Judaismen "befreit"

 

Volksschulunterricht 1941 unter dem Hakenkreuz

 

"Rassenlehre" im Klassenzimmer

 

Reichssicherheitshaupt-

amt Wien (SS-Zentrale), heute Rossauer Kaserne

 

Die evangelische

St.-Georgs-Kirche Schmalkalden

 

"Fliegeralarm" - ein Unterhaltungsspiel für

Jung und Alt...

 

Unterseiten:

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Evang. Kirche im 3. Reich 3

Evang. Kirche im 3. Reich 4

Evang. Kirche im 3. Reich 5

Evang. Kirche im 3. Reich 6

Evang. Kirche im 3. Reich 7

Exkurs zur Entjudaisierung

Exkurs zu Deutschen Christen