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Situation des
Religionsunterrichtes |
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Der Evang. Oberkirchenrat,
unterfertigt von OKR Dr. Liptak, beschreibt in einem
geheimen Brief an die Superintendenturen A. und H. B. und die
Senioratsämter A. und H. B. das Trümmerfeld des
Religionsunterrichtes an Volks-, Haupt- und Mittelschulen. Die
jüngsten Verfügungen des Ministeriums für innere und kulturelle
Angelegenheiten (dazu gehören die Verlegung des Religionsunterrichtes auf
die letzte Unterrichtsstunde des Tages, die Erteilung des
Religionsunterrichtes an oberen Mittelschulen durch Volksschullehrer etc.)
werden als bekannt vorausgesetzt.
Er bedauert, dass der
Religionsunterricht immer mehr der Kirche entzogen
werde. Die Lehrpläne sollen jetzt von den (staatlichen)
Schulbehörden ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Kirche
erstellt werden, die Ausbildung und Prüfung
von Religionslehrern und deren Beaufsichtigung sei ausschließlich
Sache des Staates. Es komme dabei ein Religionsunterricht zustande, an dem
die Kirche kein Interesse mehr haben könne. Es sei unter
diesen Umständen besser, keinen Unterricht in den Schulen zu
verlangen als einen, durch den evang. Kindern das Christentum verleidet
werde oder nicht mehr Christus im Mittelpunkt stehe.
Der Religionsunterricht
solle besser in gemeinde- und kircheneigenen Räumlichkeiten erteilt werden.
In den Fällen, wo keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung
stünden, solle danach getrachtet werden, geeignete Räumlichkeiten von den Schulen zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Ehe
der OKR hier entscheide, seien allerdings die Superintendenturen und Senioratsämter
um Stellungnahme gebeten.
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Öffentliche Äußerungen kirchlicher
Stellen zu tagespolitischen Fragen sind unerwünscht |
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Der evang. OKR teilt mit,
dass der Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten am
30. August 1939 folgendes angeordnet habe:
Die Veranstaltungen
von Kirchen und kirchlichen Vereinen, in denen zur gegenwärtigen
Lage Stellung genommen werde, seien in jeder Hinsicht
unerwünscht. Von solchen Veranstaltungen in weltlichen
Räumen sei abzusehen.
In kirchlichen
Räumlichkeiten habe jede Äußerung zu innen- und
außenpolitischen Fragen sowieso zu unterbleiben.
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Kirchenbeitragsfragen |
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Die neue
Kirchenbeitragsordnung für die Evang. Kirche A. und H. B. in
Österreich wird in einem Schreiben des evang. OKR mit dem Datum vom 8.
September 1939 erläutert. Die Berechtigung zur Einhebung
liegt jetzt bei der Landeskirche, nicht mehr bei den einzelnen Pfarrgemeinden.
Weiters wird in einem
Schreiben vom 21. September 1939 durch den OKR bekannt gegeben, dass
staatliche Zuschüsse nicht mehr an die Kirche,
sondern
nur mehr an einzelne Geistliche, und zwar nur an derzeit Tätige,
nicht aber an deren Nachfolger,
vergeben werden. Der OKR rät daher allen Geistlichen, derzeit ihre
Stellungen nicht zu wechseln.
Das neue Gesetz über die
Gehälter und Ruhestandsbezüge für geistliche
Amtsträger in der evang. Kirche A. und H. B. regelt ab sofort die
Besoldungsordnung. Der OKR erläutert in einem Schreiben vom 27. September
1939 die Konsequenzen aus der Einhebung durch die Landeskirche. Die finanzielle Situation habe sich
extrem
verschlechtert.
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Glückwunschtelegramm |
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Am 16. April 1940 sendet der
evang. OKR A. und H. B. ein Telegramm an den "Führer
des Deutschen Reiches":
"Gott segne Führer und
Volk und die von ihm geschaffene ruhmgekrönte Armee!"
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Kampf der Vereinzelung von
Pfarrern |
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Zu Pfingsten 1940 tritt
Superintendent Dr. Johannes Heinzelmann mit einem Schreiben
an "alle Brüder im Amt" heran. Besondere Erfahrungen
veranlassten ihn zur Erörterung der Frage von persönlichen
Beziehungen untereinander. Nicht wenige vermissten "die Pflege
einer wahrhaft brüderlichen Gemeinschaft".
Er spricht die
außerordentliche Arbeitsbelastung speziell bei jüngeren
Amtsbrüdern an und deren durch Überlastung
verursachte innere Vereinsamung. Er bedauert auch beim
Zusammenwirken von älteren mit jüngeren Amtsträgern in einem dienstlichen
Verhältnis die Beschränkung auf das rein Dienstliche
und den Rückzug der Älteren in ihren
familiären Kreis. Jüngere Amtsbrüder bedürften der Anregung
und Aussprache, denen der Ältere bereitwillig entgegen kommen
sollte.
Die Jüngeren sollten spüren, dass sie
nicht Beamte sondern "jüngere Brüder" sind und Anspruch darauf haben,
liebevoll geleitet und mit Verständnis beraten zu werden,
selbstverständlich immer vorausgesetzt
sie wollen das. Der schon länger im Amt tätige Geistliche habe - besonders
in Fällen, wo Korrektur oder Tadel angebracht sei - eine wertvolle
Gelegenheit, sich als brüderlicher "Wieder Zurechthelfender"
zu erweisen. |
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Probleme bei der Einhebung
von Kirchenbeiträgen
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In einem Schreiben vom 4.
Juni 1940 an die Presbyterien der evang. Gemeinden A. und H.
B. betont OKR Dr. Hans Eder, dass es dem OKR sehr wohl
bewusst sei, in welch schwierige Situation die Gemeinden seit der
Einhebung der Kirchenbeiträge durch die Kirchenleitung geraten sei.
Man sei von der Zentralisierung des ganzen
Kirchenwesens selber überrascht worden und habe dies weder
gewünscht noch angestrebt. Der Einzelgemeinde sei das Steuerrecht
entzogen und der OKR mit der Aufgabe der Durchführung beauftragt worden.
Man könne seitens des OKR noch nicht sagen, wie hoch das
Kirchenbeitragsaufkommen sein werde, das dann unter den Gemeinden verteilt
werden könne.
Bei außerordentlichen finanziellen Schwierigkeiten
von Gemeinden sei man seitens des OKR natürlich gern bereit zu
helfen, wenn es irgendwie möglich sei. Er bittet
aber zugleich auch um Verständnis für die Situation des OKR.
Seine Lage
sei mit dem Satz zusammen zu fassen: "Wir tragen die Verantwortung für
den finanziellen Bestand der Kirche, ohne im ersten Jahr der Neuregelung
auch nur mit annähernder Sicherheit die Höhe der
Kirchensteuereingänge sagen zu können." |
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Richtlinien zur Erteilung
des evang. Religionsunterrichtes
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In einem Schreiben des OKR
von 21. Oktober 1940 an alle Superintendenturen, Senioratsämter, Pfarrämter,
Vikariate und Presbyterien werden die Richtlinien für die
Gestaltung und Durchführung des Religionsunterrichtes
dargestellt:
Wo innerhalb der
Schule der RU (Religionsunterricht) in der Schule möglich sei,
solle man bemüht sein, dies aufrecht zu erhalten.
Wo umständliche
Voraussetzungen (amtsärztliche Untersuchung, Arischer Nachweis
usw.) erfüllt werden müssten, ehe geistliche Amtsträger
zum RU zugelassen werden (dies könne manchmal mehrere Monate
dauern) solle man sofort mit dem RU in
kircheneigenen oder privaten Räumlichkeiten
beginnen.
Auch in Gebieten, in denen
der RU für Volks- und Hauptschulen staatlicherseits sichergestellt
sei, seien die Entfernungen für den Besuch oft
sehr groß. Auch da sollte man kirchlicherseits den RU in
kircheneigenen oder privaten Räumlichkeiten
sicherstellen.
Wo der RU in der Schule
wegen der unter 20 Schülern bleibenden Anmeldungen zum RU nicht
zugelassen wird, ist für die betreffenden Schüler der RU sicher zu
stellen.
Wo der RU von Lehrern
erteilt wird, die nicht der Kirche angehören, sei im
Einvernehmen mit dem Presbyterium ein Unterricht einzurichten und die Eltern
auf dem üblichen Weg von der Einrichtung dieser Glaubensunterweisung zu
verständigen. Das gelte auch für Fälle, wo der RU in den Schulen nicht den
kirchlichen oder familiären Erwartungen entspreche. Hier solle man
ähnlich vorgehen.
Dem Ausbau des
Kindergottesdienstes solle verstärkt Aufmerksamkeit zugewendet
werden.
Je mehr der RU in Schulen
zurückgehe, solle man den Konfirmandenunterricht (KU)
verstärkt ausbauen. Seine Ausdehnung auf 2 Jahre werde in
einigen Gemeinden bereits praktiziert. Der einjährige
KU sei auf 8 Monate (von Anfang Oktober bis Ende
Mai) auszudehnen. Einheitliche Richtlinien für den KU werden
noch dieses Jahr ausgearbeitet.
In Höheren Schulen
ist der RU nur dann staatlich sichergestellt, wenn sich
mindestens 20 Schüler zum RU angemeldet haben. Bei einer Schülerzahl
unter 20 ist seitens der Pfarrgemeinde eine evang. Glaubensunterweisung
einzurichten.
Schüler der oberen Klassen
von Höheren Schulen, für die während der Kriegsdauer
der RU entfallt, sind zur evang. Glaubensunterweisung
(KU, Christenlehre) einzuladen.
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Anweisungen zum Fliegeralarm |
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Der evang. Oberkirchenrat
informiert mittels Rundschreiben an Superintendenturen, Senioratsämter,
Pfarrämter, Presbyterien der selbständigen Pfarrgemeinden und Ausschüsse
der selbständigen Predigtstationen von einer Anordnung des
Reichsministers für kirchliche Angelegenheiten.
Der Führer habe
angeordnet, dass nach nächtlichen Fliegeralarmen mit Rücksicht auf die
arbeitende Bevölkerung und Schüler die Glocken vor 13 Uhr des folgenden
Tages nicht geläutet werden dürften. Kirchliche Veranstaltungen dürften
nicht vor 10 Uhr des folgenden Tages abgehalten werden. |
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OKR Dr. Liptak

Alle 10jährigen in
NS-Jugend-Verbände

Hitlers Verständnis von
"Jugendarbeit"

SI Dr. Johannes Heinzelmann

OKR Dr. Hans Eder

Ein typischer
"Arischer Nachweis"

Luftschutzkeller
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