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Die Folgen der Schulreform |
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Der Evangelische
Oberkirchenrat schildert in einem Rundschreiben an
alle Pfarrämter, Presbyterien, Seniorate und Superintendenturen
folgenden Sachverhalt: |
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Untersagung von Zwang zu
"religiösen Übungen" |
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Die burgenländische
Landeshauptmannschaft veröffentlichte in ihrem am 8. September
1938 herausgegebenen Landesamtsblatt folgende
Anordnung:
"Es ist allen an
Schulen tätigen Lehrpersonen weltlichen und geistlichen Standes
untersagt, auf Schülerinnen und Schüler einen Zwang zur Teilnahme an
religiösen Übungen (Kirchgang etc.) auszuüben. Ob Kinder teilnehmen
oder nicht, bleibt allein den Eltern überlassen. Die Schulleitung bzw.
Direktion ist dafür verantwortlich, dass den Schülern und Schülerinnen
daraus kein Nachteil erwächst. Der Nationalsozialismus steht auf dem
Standpunkt, dass religiöse Übungen dem freien Ermessen jedes einzelnen zu
überlassen sind".
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Auflösung der Frauenvereine |
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Ein schwerwiegendes
Schreiben des Oberkirchenrates vom 15. September 1938 ergeht an
alle Superintendenzen, Senioratsämter und Pfarrämter. Darin wird
mitgeteilt, dass durch die Neuordnung des
Vereinswesens seitens des Stillhaltekommissärs alle
Frauenvereine, einschließlich der
Gustav-Adolf-Frauenvereine aufgelöst und deren
Vermögen in die NS-Frauenschaft eingewiesen
werden. Diese habe viele Hilfsprojekte am Laufen, die mehr finanzielle
Möglichkeiten verdienten.
Der Oberkirchenrat ersucht um "Mitteilung aus
Gemeinden bis zum 1. Oktober 1938, welche Vermögenschaften von evang.
Frauenvereinen nun nicht mehr kirchlichen Zwecken zur Verfügung stehen".
Über die Höhe der abgeführten Beträge seien geeignete Belege
beizuschließen. |
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Telegramm an "unsere
Volksgenossen im Deutschen Sudetenland" |
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Ein Telegramm, dessen
Empfänger recht pauschal als "unsere Volksgenossen im Deutschen
Sudetenland" genannt werden, richtet der Evang. Oberkirchenrat am
22. September 1938 an die genannten Adressaten.
"In schicksalhaften
Stunden, da Führer und englischer Premierminister ...
den Neuaufbau Europas gestalten, gedenkt die Evang. Kirche
Österreichs bewegt an Euch. ... Unsägliches Leid habt ihr auf Euch
genommen ... Mit dem Deutschen Reich wart ihr über 400 Jahre in dem Kampf
gegen finstere deutschfeindliche Mächte ... vereint.
Die Stunde naht, wo
durch die Tat unseres gemeinsamen Führers die letzten äußeren
Schranken ... fallen werden ... Gott lasse die Beratungen über
Euer ... Schicksal zu einem guten Ende kommen, damit diese
Beratungen ... geleitet aus 20-jährigem Irrweg den dauernden und
gerechten Frieden bringe." |
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Das "Winterhilfswerk"
wird auch im 3. Reich weiter
geführt |
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An die Superintendenturen,
Senioratsämter, Presbyterien und Predigststellenausschüsse ergeht am 12.
Oktober 1938 seitens des OKR die Aufforderung, dass
Amtsträger und Angestellte der evang. Kirche
ihrer selbstverständlichen Ehrenpflicht zur Leistung eines reichlichen Opfers
für die sogenannte "Winterhilfe" nachzukommen haben." |
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Wiederaufleben des
"politischen Katholizismus" |
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Die "Ruhestörung des
politischen Katholizismus" (gemeint sind damit Ausschreitungen bei
Protestkundgebungen) veranlasst den evang. OKR, einerseits die politischen
Stellen (Reichsstatthalter, Reichskommissär, Gauleiter und Bürgermeister)
der Loyalität aller Evangelischen zu versichern und
andererseits dieses "Wiederaufflackern des politischen Katholizismus,
der versuchte habe, sich erneut zur Geltung zu bringen" schärfstens zu
verurteilen.
Es wird die Versicherung abgegeben, "dass wir im
großdeutschen Reich Adolf Hitlers ... tätig am Werk des Führers
mitarbeiten werden". |
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Selbst Grabsteine bleiben
nicht verschont |
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Der "Stellvertreter
des Führers" teilt allen Ämtern und Gemeinden innerhalb der evang.
Kirche Österreichs über den Oberkirchenrat am 8. November 1938 mit, dass
eine "gleichzeitige Anbringung von Symbolen der Partei wie
Hakenkreuzen, und Symbolen oder Inschriften, die sich auf eine
Religionsgemeinschaft beziehen, auf Grabdenkmälern unstatthaft
sei". |
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Ehrenzeichen des
Ständestaates sind nicht zu tragen
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Wie der Oberkirchenrat in
einem Schreiben vom 1. Dezember 1938 verbreitet, erwarte der
Reichsstatthalter [Arthur Seyß-Inquart], dass alle
öffentlichen Bediensteten die ihnen nach dem 7. März 1933
verliehenen Orden nicht tragen.
Der Oberkirchenrat sei zwar
der Meinung, dass evangelische Amtsträger kaum in den
Besitz solcher Auszeichnungen gekommen seien, weist aber darauf
hin, dass sich evang. Amtsträger wie öffentlich Bedienstete zu verhalten
hätten. Alle anderen Angehörigen der Kirche wären "in
geeigneter taktvoller Weise auf den Standpunkt des
Reichsstatthalters aufmerksam zu machen". |
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Auflistung von nachteiligen
Situationen |
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Schwere Bedenken
gegen den Umgang mit der evang. Kirche wird in einem Schreiben des
Unterländer Senioratssausschusses an Reichsstatthalter Seyß-Inquart
geäußert.
Es wird an das
Versprechen erinnert, dass die durch die Aufgabe evangelischer
Schulen geschaffene Gemeinschaftsschule eine
christliche sein werde. Die Entwicklung der letzten Zeit habe aber
eine ganz andere Richtung genommen. In Verbindung mit dem
Ausscheiden der Juden aus dem wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Leben - deren Notwendigkeit aus
rassischen Gründen und persönlicher Erfahrung seitens der evang. Christen
in Österreich rückhaltlos bejaht
werde - sei eine starke christentums- und religionsfeindliche
Strömung in "unseren Gebieten" festzustellen.
Der Christliche Choral
sei aus den Schulen vollständig verschwunden. Die wenigen, die noch im
österr. Liederbuch zu finden seien, dürfen nicht mehr gebraucht
werden.
Die älteren
Schulkinder dürften in der Schule nicht mehr beten.
Ein Schulgebet gibt es nur für 6- bis 10jährigen.
Kruzifixe aus
den Klassenzimmer sollen demnächst entfernt werden - nicht
nur die krampfhaft verzerrten des Barock, sondern auch die edlen nach
Dürers Vorbild gestalteten, echt deutsch empfundenen
Holzkruzifixe.
Religionsunterricht
sei eine Sache der persönlichen Entscheidung der
Eltern (bis zum 14. Lebensjahr) geworden. Ältere Jugendliche könnten
danach selber wählen
Die Entschädigung
für den Religionsunterricht werde demnächst
gestrichen, die evang. Kirche sei dadurch viel stärker
in ihrer Existenz getroffen als die röm.-kath. Kirche. Evang.
Gemeinden seien zudem auch noch infolge der Not der letzten Jahre hoch
verschuldet.
Die kirchliche
Aufsicht über den Religionsunterricht sei aufgehoben,
was den Anfängern im Lehrfach die Arbeit sehr erschwere. Der (weltlich
beamtete)
Bezirksschulinspektor erhalte das Recht, rein religiöse
Fragen zu entscheiden, welche biblische Geschichten
z. B. erzählt werden dürften und welche nicht, was unakzeptabel sei.
Mit dem neuen Jahr sei es
den Lehrern auch verboten, Organistendienste
zu leisten und den Toten der Gemeinde mit Kindern
durch Gesang ihre Ehre zu erweisen. Ungeübte Hände müssten ab nun
tun, was bisher wohlausgebildete - ja sogar
künstlerisch veranlagte - taten.
Abschließend wird noch
eheste Erledigung erbeten.
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Kein "Hochwürden" mehr in
der evang. Kirche |
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Auf Anregung des
Pfarrervereins vom 12. Dezember 1938 ordnet der evang. OKR am 7.
Februar 1939 an, zukünftig die Anrede "Hochwürden"
als deutliche Distanzierung zur röm.-kath. Kirche bei der
Bezeichnung evang. Geistlicher wegzulassen. |
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Anpassung von Gesetzen |
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Die neue politische
Situation erfordert eine umfassende Anpassung der
noch geltenden Kirchengesetze nach dem Protestantenpatent
vom 8. April 1861. Auch das Gleichstellungsgesetz wird vom
Reichstatthalter in einigen Punkten geändert. Das provisorische
Kirchengesetz über Ergänzungen zur Kirchenverfassung vom 9. Dezember
1891 in den novellierten Fassungen wird um einige Punkte erweitert. |
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"Volksbewegung" in der
Evang. Kirche |
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Am 14. März 1939 gibt der
evang. OKR die neuen Mitgliedszahlen bekannt: Es seien
13.973 Eintritte, 6.538 Austritte zu verzeichnen,
was einen gegenwärtigen Seelenstand von 342.308
Mitgliedern ergebe.
Mit 22. Mai 1939 ergeht ein
Erlass des OKR zur Loslösung des OKR und der
Synodalausschüsse von den politischen Kräften (die
so genannte "Entstaatlichung"), die allgemein begrüßt
werden. Weiters wird darauf verwiesen, dass der Staat die finanzielle
Unterstützung einstelle und man innerhalb der Kirche unter den Mitgliedern
einen Kirchenbeitrag einzuheben gezwungen sei. Der
Oberkirchenrat weist darauf hin, dass "wir Evangelischen stets gewohnt
waren, das Schwergewicht der finanziellen Erhaltung unserer Kirche selbst
zu tragen und werden diese so wie auch bisher weiterhin gerne tun."
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Schuhtauschstelle der
NS-Frauenschaft

Abzeichen NS-Frauenschaft

Orden des
3. Reiches für Kämpfer
des Sudetenlandes

"Einnahme" des Sudetenlandes

Zwei der vielen
verschiedenen Winter-hilfeabzeichen

Die politische Führung
von Wien am Balkon des
Bundeskanzleramtes

Goldenes
Parteiabzeichen
der NSDAP

Sammler fürs
Winterhilfswerk
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