Die Geschichte der Öst. Evang. Kirche im 3. Reich       S. 2

 

 

Die Folgen der Schulreform

 

Der Evangelische Oberkirchenrat schildert in einem Rundschreiben an alle Pfarrämter, Presbyterien, Seniorate und Superintendenturen folgenden Sachverhalt:

 

 

 

 

 

Untersagung von Zwang zu "religiösen Übungen"

 

Die burgenländische Landeshauptmannschaft veröffentlichte in ihrem am 8. September 1938 herausgegebenen Landesamtsblatt  folgende Anordnung:

"Es ist allen an Schulen tätigen Lehrpersonen weltlichen und geistlichen Standes untersagt, auf Schülerinnen und Schüler einen Zwang zur Teilnahme an religiösen Übungen (Kirchgang etc.) auszuüben. Ob Kinder teilnehmen oder nicht, bleibt allein den Eltern überlassen. Die Schulleitung bzw. Direktion ist dafür verantwortlich, dass den Schülern und Schülerinnen daraus kein Nachteil erwächst. Der Nationalsozialismus steht auf dem Standpunkt, dass religiöse Übungen dem freien Ermessen jedes einzelnen zu überlassen sind".

 

 

 

 

 

Auflösung der Frauenvereine

 

Ein schwerwiegendes Schreiben des Oberkirchenrates vom 15. September 1938 ergeht an alle Superintendenzen, Senioratsämter und Pfarrämter. Darin wird mitgeteilt, dass durch die Neuordnung des Vereinswesens seitens des Stillhaltekommissärs alle Frauenvereine, einschließlich der Gustav-Adolf-Frauenvereine aufgelöst und deren Vermögen in die NS-Frauenschaft eingewiesen werden. Diese habe viele Hilfsprojekte am Laufen, die mehr finanzielle Möglichkeiten verdienten.

Der Oberkirchenrat ersucht um "Mitteilung aus Gemeinden bis zum 1. Oktober 1938, welche Vermögenschaften von evang. Frauenvereinen nun nicht mehr kirchlichen Zwecken zur Verfügung stehen". Über die Höhe der abgeführten Beträge seien geeignete Belege beizuschließen.

 

 

 

 

 

Telegramm an "unsere Volksgenossen im Deutschen Sudetenland"

 

Ein Telegramm, dessen Empfänger recht pauschal als "unsere Volksgenossen im Deutschen Sudetenland" genannt werden, richtet der Evang. Oberkirchenrat am 22. September 1938 an die genannten Adressaten.

"In schicksalhaften Stunden, da Führer und englischer Premierminister  ... den Neuaufbau Europas gestalten, gedenkt die Evang. Kirche Österreichs bewegt an Euch. ... Unsägliches Leid habt ihr auf Euch genommen ... Mit dem Deutschen Reich wart ihr über 400 Jahre in dem Kampf gegen finstere deutschfeindliche Mächte ... vereint.

Die Stunde naht, wo durch die Tat unseres gemeinsamen Führers die letzten äußeren Schranken ... fallen werden ... Gott lasse die Beratungen über Euer ... Schicksal zu einem guten Ende kommen, damit  diese Beratungen ... geleitet aus 20-jährigem Irrweg den dauernden und gerechten Frieden bringe."

 

 

 

 

 

Das "Winterhilfswerk"

wird auch im 3. Reich weiter geführt

 

An die Superintendenturen, Senioratsämter, Presbyterien und Predigststellenausschüsse ergeht am 12. Oktober 1938 seitens des OKR die Aufforderung, dass Amtsträger und Angestellte der evang. Kirche ihrer selbstverständlichen Ehrenpflicht zur Leistung eines reichlichen Opfers für die sogenannte "Winterhilfe"  nachzukommen haben."

 

 

 

 

 

Wiederaufleben des "politischen Katholizismus"

 

Die "Ruhestörung des politischen Katholizismus" (gemeint sind damit Ausschreitungen bei Protestkundgebungen) veranlasst den evang. OKR, einerseits die politischen Stellen (Reichsstatthalter, Reichskommissär, Gauleiter und Bürgermeister) der Loyalität aller Evangelischen zu versichern und andererseits dieses "Wiederaufflackern des politischen Katholizismus, der versuchte habe, sich erneut zur Geltung zu bringen" schärfstens zu verurteilen. 

Es wird die Versicherung abgegeben, "dass wir im großdeutschen Reich Adolf Hitlers ... tätig am Werk des Führers mitarbeiten werden".

 

 

 

 

 

Selbst Grabsteine bleiben nicht verschont

 

Der "Stellvertreter des Führers" teilt allen Ämtern und Gemeinden innerhalb der evang. Kirche Österreichs über den Oberkirchenrat am 8. November 1938 mit, dass eine "gleichzeitige Anbringung von Symbolen der Partei wie Hakenkreuzen, und Symbolen oder Inschriften, die sich auf eine Religionsgemeinschaft beziehen, auf Grabdenkmälern unstatthaft sei".

 

 

 

 

 

Ehrenzeichen des Ständestaates sind nicht zu tragen

 

 

Wie der Oberkirchenrat in einem Schreiben vom 1. Dezember 1938 verbreitet, erwarte der Reichsstatthalter [Arthur Seyß-Inquart], dass alle öffentlichen Bediensteten die ihnen nach dem 7. März 1933 verliehenen Orden nicht tragen.

Der Oberkirchenrat sei zwar der Meinung, dass evangelische Amtsträger kaum in den Besitz solcher Auszeichnungen gekommen seien, weist aber darauf hin, dass sich evang. Amtsträger wie öffentlich Bedienstete zu verhalten hätten. Alle anderen Angehörigen der Kirche wären "in geeigneter taktvoller Weise auf den Standpunkt des Reichsstatthalters aufmerksam zu machen".

 

 

 

 

 

Auflistung von nachteiligen Situationen

 

Schwere Bedenken gegen den Umgang mit der evang. Kirche wird in einem Schreiben des Unterländer Senioratssausschusses an Reichsstatthalter Seyß-Inquart geäußert.

Es wird an das Versprechen erinnert, dass die durch die Aufgabe evangelischer Schulen geschaffene Gemeinschaftsschule eine christliche sein werde. Die Entwicklung der letzten Zeit habe aber eine ganz andere Richtung genommen. In Verbindung mit dem Ausscheiden der Juden aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben - deren Notwendigkeit aus rassischen Gründen und persönlicher Erfahrung seitens der evang. Christen in Österreich rückhaltlos bejaht werde - sei eine starke christentums- und religionsfeindliche Strömung in "unseren Gebieten" festzustellen.

Der Christliche Choral sei aus den Schulen vollständig verschwunden. Die wenigen, die noch im österr. Liederbuch zu finden seien, dürfen nicht mehr gebraucht werden.

Die älteren Schulkinder dürften in der Schule nicht mehr beten. Ein Schulgebet gibt es nur für 6- bis 10jährigen.

Kruzifixe aus den Klassenzimmer sollen demnächst entfernt werden - nicht nur die krampfhaft verzerrten des Barock, sondern auch die edlen nach Dürers Vorbild gestalteten, echt deutsch empfundenen Holzkruzifixe.

Religionsunterricht sei eine Sache der persönlichen Entscheidung der Eltern (bis zum 14. Lebensjahr) geworden. Ältere Jugendliche könnten danach selber wählen

Die Entschädigung für den Religionsunterricht werde demnächst gestrichen, die evang. Kirche sei dadurch viel stärker in ihrer Existenz getroffen als die röm.-kath. Kirche. Evang. Gemeinden seien zudem auch noch infolge der Not der letzten Jahre hoch verschuldet.

Die kirchliche Aufsicht über den Religionsunterricht sei aufgehoben, was den Anfängern im Lehrfach die Arbeit sehr erschwere. Der (weltlich beamtete) Bezirksschulinspektor erhalte das Recht, rein religiöse Fragen zu entscheiden, welche biblische Geschichten z. B. erzählt werden dürften und welche nicht, was unakzeptabel sei.

Mit dem neuen Jahr sei es den Lehrern auch verboten, Organistendienste zu leisten und den Toten der Gemeinde mit Kindern durch Gesang ihre Ehre zu erweisen. Ungeübte Hände müssten ab nun tun, was bisher wohlausgebildete - ja sogar künstlerisch veranlagte - taten.

Abschließend wird noch eheste Erledigung erbeten.

 

 

 

 

 

Kein "Hochwürden" mehr in der evang. Kirche

 

Auf Anregung des Pfarrervereins vom 12. Dezember 1938 ordnet der evang. OKR am 7. Februar 1939 an, zukünftig die Anrede "Hochwürden" als deutliche Distanzierung zur röm.-kath. Kirche bei der Bezeichnung evang. Geistlicher wegzulassen.

 

 

 

 

 

Anpassung von Gesetzen

 

Die neue politische Situation erfordert eine umfassende Anpassung der noch geltenden Kirchengesetze nach dem Protestantenpatent vom 8. April 1861. Auch das Gleichstellungsgesetz wird vom Reichstatthalter in einigen Punkten geändert. Das provisorische Kirchengesetz über Ergänzungen zur Kirchenverfassung  vom 9. Dezember 1891 in den novellierten Fassungen wird um einige Punkte erweitert.

 

 

 

 

 

"Volksbewegung" in der Evang. Kirche

 

Am 14. März 1939 gibt der evang. OKR die neuen Mitgliedszahlen bekannt: Es seien 13.973 Eintritte, 6.538 Austritte zu verzeichnen, was einen gegenwärtigen Seelenstand von 342.308 Mitgliedern ergebe.

Mit 22. Mai 1939 ergeht ein Erlass des OKR zur Loslösung des OKR und der Synodalausschüsse von den politischen Kräften (die so genannte "Entstaatlichung"), die allgemein begrüßt werden. Weiters wird darauf verwiesen, dass der Staat die finanzielle Unterstützung einstelle und man innerhalb der Kirche unter den Mitgliedern einen Kirchenbeitrag einzuheben gezwungen sei. Der Oberkirchenrat weist darauf hin, dass "wir Evangelischen stets gewohnt waren, das Schwergewicht der finanziellen Erhaltung unserer Kirche selbst zu tragen und werden diese so wie auch bisher weiterhin gerne tun."

 

 

Schuhtauschstelle der NS-Frauenschaft

 

Abzeichen NS-Frauenschaft

 

Orden des

3. Reiches für Kämpfer

des  Sudetenlandes

 

"Einnahme" des Sudetenlandes

 

Zwei der vielen verschiedenen Winter-hilfeabzeichen

 

Die politische Führung

von Wien am Balkon des Bundeskanzleramtes

 

Goldenes Parteiabzeichen

der NSDAP

 

Sammler fürs Winterhilfswerk

 

 

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Exkurs zur Entjudaisierung

Exkurs zu Deutschen Christen