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Anschlag oder nicht? |
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Als wohl der einschneidendste Schritt ist 1517 in
der Veröffentlichung (ich verwende bewusst nicht
die Bezeichnung "Anschlag an der Schlosskirchentür in
Wittenberg" - dazu weiter unten mehr) seiner 95 Thesen zu
sehen, veranlasst durch die Ablasspredigten des
Johannes Tetzl über den Ablass.
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Wahrheit oder gut
erfunden? |
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Bis in die jüngste
Zeit gehörte es sozusagen zum evangelischen Bildungskanon, dass
Martin Luther diese 95 Thesen am 31.
Oktober 1517 an der Tür der Schlosskirche zu Wittenberg
angeschlug, um über sie zu disputieren. Besonders im 19.
Jhdt. beflügelte diese Mär die Fantasie mancher Künstler.
1961 jedoch trat der
katholische Lutherforscher Erwin Iserloh
mit der sensationellen Behauptung an die Öffentlichkeit, der
Thesenanschlag gehöre ins Reich der Legende.
Dies kam einer Sensation gleich, war dieses
Ereignis doch jahrhundertelang als Symbol des
Protestantismus schlechthin durch das Reformationsfest kirchlich
gefeiert worden. Die ausgelöste heftige Diskussion
war bis auf den heutigen Tag nicht in der Lage, das Problem
zweifelsfrei zu lösen.
Fest steht
jedenfalls - mit oder ohne Thesenanschlag - dass es weder in
Wittenberg noch an anderer Stelle eine
öffentliche Disputation über diese Thesen
gegeben hat. Es passierte zunächst überhaupt nichts. Direkte
Reaktionen sowohl in Wittenberg und seitens
seiner Freunde, an die Luther die
Thesen verschickt hatte, als auch von den Bischöfen
blieben zunächst aus. |
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Unterschätzung der
Sprengwirkung |
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Die tröpfelnd
einsetzenden Reaktionen der Bischöfe
sind
zunächst ganz unterschiedlich. Der Merseburger Bischof
war
weitgehend von Herzog Georg von Sachsen abhängig. Dieser wiederum
war als Verfechter einer weit reichenden Kirchenreform
anfänglich
sehr mit Luthers Auftreten gegen den Ablass einverstanden.
Der
Brandenburger Bischof Schulze hielt sich vorsichtig bedeckt, riet aber davon
ab, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Der mächtigste und
einflussreichste, Erzbischof Albrecht, bittet zunächst die
Mainzer
Universität um ein Gutachten, informiert sofort den
Papst und
fordert die Magdeburger Räte auf, Luther die weitere Behinderung
der Ablassprediger zu verbieten.
Das Mainzer Gutachten vom
17.
Dezember 1517 enthält sich eines eigenen Urteils, empfiehlt jedoch die
Prüfung der Angelegenheit durch die römische Kurie.
Diese sieht sich aber noch lange nicht zu drastischen
Konsequenzen veranlasst.
Papst Leo
X. weist am 3. Februar 1518 als einzige und alleinige
Konsequenz lediglich den Ordensgeneral der
Augustiner-Eremiten darauf hin, auf Luther mäßigend einzuwirken.
Der sich persönlich getroffen fühlende Tetzel*)
soll in seinem Zorn
Todesdrohungen gegen Luther ausgestoßen haben, reagiert aber
zunächst nur auf der akademischen Ebene.
Am 20. Januar 1518
disputiert er an der Universität Frankfurt/Oder über eine
Antithesenreihe zum Ablass. Als Buchhändler
mit Drucken dieser Anti-Thesen Tetzels in
Wittenberg auftauchten, nehmen ihnen Studenten
alle 800 Exemplare
ab und verbrennen sie in demonstrativer Weise.
*)
Sagen und Legenden über Tetzel:
Im
Dunstkreis des Reformationsstreits hatten sich offenbar
Oppositionelle angesiedelt, für die der Ablassstreit nur ein
willkommener und gesuchter Anlass war für eine Abwendung von der
Kirche. Dabei spielten auch gesellschaftspolitische Motive eine
Rolle.
Der
Ablassprediger Tetzel wurde zur Projektionsfigur eines
Hasses, der bekräftigen sollte, was als genaue Erläuterung
entweder wie Haarspalterei, oder als politisches Motiv
zu unmoralisch ausgesehen hätte.
Neue Publikationstechniken wie Gutenbergs Druck mit
beweglichen Lettern und eine Flugblatt-Industrie auf
Holzschnittbasis erlaubten es erstmals, einen regelrechten
Propaganda-Feldzug zu fahren, dessen "medienjungfräuliches"
Publikum noch besonders eindrucksempfänglich und beeinflussbar war
für die Kombination der Wahrnehmungsreize aus
Text und Bild.
Welches Märchengestrüpp sich so um Tetzel
rankt und er zum
Buhmann dieser Zeit wird, wird heute zunehmend erkannt und richtig
gestellt.
Blasphemie:
Schon zu Lebzeiten
Tetzels
musste er sich gegen haltlose Skandalgerüchte
wehren. So habe er angeblich in einer Predigt zu Halle über
die Muttergottes gelästert. Der Magistrat der Stadt
bestätigte 1517 urkundlich, dass Tetzel über Maria gepredigt habe,
die Behauptung der Blasphemie aber nicht stimme,
sondern blasphemische Äußerungen im Volksmund aufgebracht und als
Äußerungen Tetzels weiter getragen worden waren.
Tetzelstein:
Ebenfalls fällig war die Verabschiedung von der Sage, Tetzel
habe
einem Ritter Hagen aus Königslutter oder einem Herrn
"Haaken auf Stülpe bei Jüterbog"
Ablass für
einen künftig noch zu begehenden Raub verkauft, worauf
dieser Tetzel überfiel und der Ablassgelder beraubte, ohne
damit Schuld vor Gott zu haben. Eine gut erfundene Räuberpistole,
die aber eher in den "Simplizissimus" passt als in die
Biografie Tetzels :-)-
In der
preußischen Kulturkampfzeit gegen die kath. Kirche (ab Mitte
19.Jh.) wandelte der Braunschweiger Stadtdirektor W. Bode
das abstruse Märchen zeitgemäß um, doch ist und bleibt es eine Erfindung.
Der Fall Tillemann:
Bis heute in Mode
ist die Behauptung, Tetzel habe einen Ablassbrief
ausgestellt, worin er gegen hohe Geldzahlung einem
Handwerksmeister, der seinen Lehrling ermordete, die
Sündenschuld erlassen habe. Dieses Dokument sei zugleich auch ein
Beweis für die häretische Ablasspraxis der Kirche.
Dessen lateinischer
Wortlaut zeigt entgegen der Meinung seiner Verwender aber,
dass kein Ablass erteilt wurde. Vielmehr hatte ein Vater
aus Brandenburg, der sich am Unfalltod seines Sohnes
mitschuldig fühlte, durch den Priester Tetzel das
Beichtsakrament erhalten, in Form der Geldspende die damit
verbundene Buße erfüllt, und sich dies für das
Ordinariat seiner Diözese bestätigten lassen, um eine weitere
Kirchenbuße am eigenen Heimatort abzuwenden. |
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Luthers Erschrecken
über die Vereinnahmung durch die Politik |
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Über Luthers eigene Haltung nach
der Versendung seiner Thesen, seine Hoffnungen und seine Ängste
wissen wir sehr wenig. Die erste bekannte Äußerung
stammt erst vom
15. Februar 1518.
Glaubhaft schildert er hier sein Erschrecken
darüber, dass die Thesen, in denen es ihm doch um nichts anderes
als um das Seelenheil der Christen gegangen war, so schnell in die
Sphären der hohen Politik eingedrungen waren.
Man verdächtigt ihn
fortwährend, nichts anderes als ein Handlanger des
Kurfürsten von Sachsen zu sein. Dieser hatte nämlich schon
vor dem Thesenanschlag
den Vertrieb des Petersablasses in seinen sächsischen Gebieten
verboten. Sein politischer Konkurrent, der Erzbischof von
Magdeburg, sollte "seine wirtschaftliche Macht nicht noch mit gutem
sächsischen Gelde vergrößern".
Der Vorwurf
des Opportunismus, der
bis in die Gegenwart immer wieder einmal wieder auftaucht, ist Luther nicht
zu machen, wenngleich außer Frage steht, dass sich gerade in der
Ablassfrage religiöse, wirtschaftliche, soziale und politische
Verhältnisse und Interessen verbanden. |
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"Ein Sermin von
Ablass und Gande" |
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Noch vor einer geplanten
umfassenden Erläuterung seiner Thesen erscheint im
April 1518 eine
in der zweiten Märzhälfte gehaltene Predigt im
Druck.
Unter dem
Titel "Ein Sermon von Ablass und Gnade" legt Luther in
knapper und verständlicher Form und - was ganz besonders wichtig war
- in
deutscher Sprache seine nunmehr unzweifelhaft eigene
Auffassung zur Ablassproblematik dar.
Diese Schrift wird
zum ersten großen literarischen Erfolg
Luthers. Allein bis 1520 erscheinen insgesamt 20
Druckauflagen, hergestellt in Wittenberg, Leipzig,
Nürnberg, Augsburg und Breslau. Hier wird in
plastischer Weise die besondere Rolle der neuen
Technik im Buchdruck für die Verbreitung neuer
Ideen deutlich.
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Die Ereignisse
nehmen an Geschwindigkeit zu
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Nun beginnen die Ereignisse sich
immer schneller zu entwickeln. Die Unfähigkeit
der Kurie, das
berechtigte religiöse Anliegen Luthers auch nur wahrzunehmen,
führt statt zum Gespräch zur Repression. Und je stärker diese
wird, um so mehr wird Luther förmlich gezwungen, seine
Auffassungen zu konkretisieren und zu verteidigen.
Bereits im März
1518 wird der aufmüpfige Mönch von Johann Eck, bis dahin ein
Sympathisant des Wittenberger Mönchs, erstmals als
"Böhme" (vermutlich eine Anspielung auf den böhmischen
"Ketzerkönig" Georg Podiebrad und die
"Böhmischen Brüder") und
Häretiker bezeichnet. Daran anknüpfend veröffentlicht Tetzel Ende
April/Anfang Mai 1518 eine Schrift, in der er Luther als in der
Tradition Wycliffs und Hus' stehenden
Ketzer darstellt, den bald das gleiche
Schicksal (Scheiterhaufen und Verbrennung) ereilen würde.
Luthers
gedruckte Antworten auf diese Vorwürfe werden nun
ebenfalls polemisch.
In diesem Konflikt waren schon im Ansatz alle späteren
Streitpunkte, wie das Vermögen des
freien Willens, die Sakramente,
die Vergebungsgewalt des Papstes und die
priesterliche Vollmacht enthalten. Es deutet sich
hier bereits ein grundsätzlicher Autoritätskonflikt
an, obwohl Luther immer noch die Hoffnung hegt, der Papst werde
ihn verteidigen. Im Sommer 1518 jedoch wird in Rom offiziell der
Ketzerprozess gegen ihn eröffnet.
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Für und Wider
bringen neue Anhänger und unversöhnliche Gegner |
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Die vielfältigen
Gegensätze und Interessenunterschiede
treten für kurze Zeit zurück hinter die Alternative: für
Luther oder gegen Luther. Die mit den Thesen
eingeleitete spontane reformatorische Bewegung treibt ihren
Urheber, zunächst gegen seinen eigenen Willen, in
seinem Kampf gegen Rom immer weiter.
Beim
Augustiner-Konvent darf Luther
im Auftrag von Staupitz vor der
Augustinerkongregation in der so genannten "Heidelberger
Disputation" seine Theologie erläutern. Hier grenzt er die
exklusive Relation von Gnade zum Glauben scharf gegen
Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit
ab.
Dabei kommt es zu einem "väterlichen Verhör" Luthers
durch Kardinal Cajetan, nachdem Kurfürst
Friedrich die Auslieferung des rebellischen Mönchs
nach Rom abgelehnt hatte.
Luther
gewinnt durch diese Erläuterung eine Reihe von Anhängern, die
später selber zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer
(Reformator Straßburgs und des Elsass), Johannes Brenz (deutscher Reformator und protestantischer
Theologe),
und Sebastian Franck (deutscher Chronist,
Publizist, Geograph, Theologe und Sprichwortsammler, gilt als
der bedeutendste mystische Schriftsteller des 16. Jahrhunderts).
Im August wird der
Stadt Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon,
der bald Luthers engster Freund und Schüler werden
sollte, an die Universität
berufen.
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Die erste römische
Anklage wegen Ketzerei |
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Im Juni 1518 lässt die Kurie Luther nach
Rom vorladen, um die Anklage wegen Ketzerei in einem
kirchlichen Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem eigentlichen Termin wird die Anklageschrift auf
notorische Ketzerei geändert. Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert.
Luther ersucht aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die
Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst
Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei
abermals.
Damit wird Luthers Prozess jetzt auch in
tagespolitische Interessen verwickelt: Papst Leo X. braucht den
Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gibt seinem Einwand im
August 1518 daher statt. Kardinal
Thomas Cajetan solle Luther beim
Reichstag zu Augsburg verhören. Vom 12. bis 14. Oktober 1518 spricht Luther dort vor. Er
weigert sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde.
Kardinal Cajetan fordert Luther mehrfach nachdrücklich dazu auf, seine Thesen über Ablass und
Papst zurück zu nehmen, da er - Cajetan - ja selbst als Theologe den Papst
für unfehlbar erklärt hatte. Doch Luther lehnt dies entschieden ab.
Für Cajetan ist er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen.
Kurfürst Friedrich lehnt dies aber weiterhin ab. Luther entzieht sich
schließlich der drohenden Verhaftung in der Nacht vom 20. zum 21. Oktober 1518 durch
Flucht aus Augsburg.
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Politische Fragen
überlagern kurz die religiöse Herausforderung |
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Nach dem Tode Kaiser Maximilians
Anfang 1519 beginnt ein beispielloses Feilschen um dessen
Nachfolge. Er hatte Karl I. von Spanien
als Nachfolger vorgesehen. Dieser konnte mit Hilfe der Fugger die
höchsten Bestechungsgelder für die Kurfürsten aufbringen, schlug
somit seine Rivalen Franz I. von Frankreich
und Heinrich VIII. von England
aus dem Felde und wurde am 28. Juni 1519 als Karl V.
zum
Kaiser gewählt.
Mit Rücksicht auf die Stimme des mächtigen
Kurfürsten Friedrich von Sachsen ruhte der
Ketzerprozess gegen
Luther, zumal der päpstliche Kammerherr Karl von Miltitz Anfang
Juni ein Abkommen ausgehandelt hatte, sich gegenseitiger Polemik
zu enthalten. Diese Konstellation gab der reformatorischen
Bewegung die Möglichkeit, sich zu festigen und und auszubreiten.
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Disputation auf der
Pleißenburg bei Leipzig |
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Einen sich ursprünglich an
Luthers Ablassthesen entzündenden
Meinungsstreit trugen der Ingolstädter Theologe Johann Eck und
Luthers Mitstreiter Andreas Bodenstein, genannt
Karlstadt, in einer
öffentlichen Disputation aus. Diese fand vom 27. Juni bis zum 14.
Juli 1519 auf der Leipziger Pleißenburg statt.
Als sich die
Disputation zwischen Karlstadt und Eck festfährt, tritt Luther auf
den Kampfplatz. Eck geht es darum, Luther als
Anhänger des Jan Hus und damit als Ketzer
bloßzustellen. Luther wirft Rom im Gegenzug die Abspaltung der
Orthodoxie vor. Er ordnet nun auch das Konzil von Konstanz der
Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage -
Konzil oder Papst - nicht wirklich geklärt. In diesem Kontext fällt
wohl Luthers Satz: "Auch Konzile können irren und haben sich
auch des öfteren geirrt!". Damit stellte er die individuelle
Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über
autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche.
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Eck erklärt Luther
zum Ketzer |
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In der Auseinandersetzung um die Autorität des
Papstes und der Konzilien bestreitet Luther die göttliche Herkunft
des Papsttums und erklärt, dass unter den Anschauungen des
Jan Hus
durchaus gut christliche gewesen seien. Daraufhin glaubt Eck, am Ziel zu sein
und erklärt Luther zum Ketzer, womit er jedoch nur erreicht,
dass
die Popularität des Wittenberger Mönchs noch größer wird.
Besonders aus Humanistenkreisen stammende Gelehrte greifen Luthers
Ideen begeistert auf.
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Der Schirmherr
der Disputation jedoch, Herzog Georg der Bärtige von Sachsen,
war
von dieser Stunde an ein entschiedener Gegner der Reformation.
Luther sollte ihn später nach der Verhängung der Reichsacht über
ihn, als unbarmherzigen Verfolger fürchten.
Die
Hintergründe für diese folgenschwere antireformatorische
Festlegung des Herzogs waren mannigfaltig. Eine wichtige Rolle
spielte neben der politischen Konkurrenz zu seinem kurfürstlichen
Cousin Friedrich den Weisen das Georg
Zeit seines Lebens belastende
Bewusstsein, ein
Enkel des von der römischen Kirche gebannten und
exkommunizierten böhmischen
"Ketzerkönigs" Georg Podiebrad zu sein, der den
"Böhmischen Brüdern" und den verschiedenen
Hussitischen Glaubensgruppen wohlwollend gegenüberstand. Daher lehnte er bei allem
Reformwillen jede auch nur im Ansatz antirömische "ketzerische"
Bestrebung entschieden ab. |
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Drastische Reaktion
auf beiden Seiten |
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Nachdem
Karl am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt
worden war, nimmt die Kurie Luthers Prozess
wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor
dem Kardinal Cajetan erlässt Papst Leo X.
am 15. Juni 1520 die Bannbulle
Exsurge Domine.
Sie verdammt 41 aus dem Zusammenhang gerissene und
teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung
und Widerlegung, setzt ihm eine Frist
von 60 Tagen zur Unterwerfung und
drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.
Luthers
Antwort auf die Bulle ist die auf Anregung
Karl von Miltitz*) entstandene und an H. Mühlpfordt gerichtete Schrift
Von der Freiheit eines Christenmenschen samt einem Sendbrief an Papst Leo X. aus dem Oktober 1520 (vordatiert auf September 1520).
*) Karl von Miltitz (* um 1490 in Rabenau; † 20. November 1529 in
Steinheim (heute Hanau) war päpstlicher Nuntius und verhandelte mit Luther.
Er wurde
Kanonikus in Mainz, Trier und Meißen, 1515 päpstlicher
Notar und Kämmerer in Rom und wurde 1518 als päpstlicher Nuntius nach
Sachsen gesandt, um ein Stillhalteabkommen mit Luther auszuhandeln und den Kurfürsten
Friedrich den Weisen davon abzubringen, Luther weiterhin zu schützen. Er hatte im Januar 1519 mit Luther eine Unterredung in
Altenburg, später auch in Liebenwerda und im Antoniterkloster Lichtenberg bei
Prettin, doch blieben diese erfolglos. Auf der Rückreise ertrank er 1529 im
Main bei Groß-Steinheim.
Luthers Position in dem Sendbrief bemisst sich bereits nach dem Grundsatz
sola scriptura: "Darüber hinaus kann ich nicht dulden Regel oder Maß, die Schrift auszulegen, dieweil das Wort Gottes, das alle Freiheit lehret, nicht soll noch muss gefangen sein".
Am 10. Dezember 1520, nach Ablauf der
Widerrufsfrist, verbrannte Luther öffentlich sein Exemplar der
Bulle unter Beifall von Wittenberger Studenten vor
dem Elstertor*) als Reaktion auf die Verbrennung seiner eigenen Werke durch Vertreter der Kirche.
*) Heute befindet sich im Osten der Altstadt Wittenbergs,
in einem mit Sandstein eingefasstes Areal eine Eiche. Der
Baum bezeichnet ungefähr die Stelle vor dem ehemaligen Elstertor,
an der Martin Luther am 10. Dezember 1520 unter dem Beifall der
Wittenberger Studenten, die päpstlichen „Canonischen Rechte“
und die Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“ des Papstes
verbrannte. Mit den Worten „Weil du den Heiligen des Herrn
gelästert hast, so verzehre dich das ewige Feuer“, vollzog er auch
äußerlich die Trennung von der römischen Kirche.
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Drastische Reaktion
auf beiden Seiten |
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Der Vatikan antwortete
schließlich wie wohl zu erwarten war konsequenterweise mit der endgültigen Exkommunikation durch die
Bannbulle
"Decet Romanum Pontificem" vom 3. Januar 1521. |
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Luthers angeblicher
Thesenanschlag

Erzbischof Albrecht

Papst Leo X.

Johannes Tetzel

Kurfürst
Friedrich der Weise

Johannes Eck

Johann Staupitz

Martin Bucer

Johannes Brenz

Philipp Melanchthon

Luther vor Cajetan

Kaiser Karl V.

Andreas Bodenstein,
gen. Karlstadtt

Die Pleißenburg bei
Leipzig

Bulle
"Exsurge Domini"

Die so genannte
"Luthereiche" vor dem
Elstertor.
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