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Ablass und Busspraxis |
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Luther hatte
schon bei seiner Romreise Bußpraktiken kennen gelernt, die er
innerlich ablehnte. Jetzt wurde er mit dem Verkauf von Ablassbriefen
konfontiert. Mit ihrer Hilfe
sollte der Bau des Petersdoms in Rom finanziert werden.
Ablassbriefe *) sollten den
Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie
oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, wurden aber
als Sündenerlass gegen Geld verkauft:
"Wenn das Geld im Kasten
klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt", war der
wirkungsvolle Werbeaufhänger. Genau ein Jahr
vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals
öffentlich dagegen.
*)
Als Ablass bezeichnet nach dem katholischen
Kirchenrecht den Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für
Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici:
Can. 992). Der Ablass entstand auf dem Boden der
frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lateinischen Kirche
und wurde erstmals im 11. Jh. in Frankreich gewährt.
Zunächst noch mit dem Bußsakrament verbunden, wurde er im
13. Jh. von diesem abgetrennt und in der Folge oft als
„Bußersatz“ missverstanden.
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Luther wird Prediger |
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Seit etwa 1514 ist
Luther nicht nur Mönch und
Universitätsprofessor, sondern auch Prediger
an der Wittenberger Stadtkirche. Hier auf dieser
Position geht es nun nicht mehr um akademische Thesen
und Gegenthesen, sondern um das Seelenheil der
"Herde".
In der
Predigt, bei der Abnahme der Beichte
sowie der gemeinsamen Feier der Heiligen Messe
sieht Luther es als seine Aufgabe an, den Menschen den richtigen Weg zur
Erkenntnis von Gottes Willen zu zeigen. Hier muss er auch die
falschen Wege, die von Gottes Willen wegführen,
deutlich machen.
Und genau an diesem
Punkte kollidiert Luther unversöhnlich mit dem
System der katholischen Werkgerechtigkeit
in Form des Ablasswesens. |
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"Lieber in die Nachbarstadt..."
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Im Frühjahr 1517
erlebt es Luther immer häufiger, dass die Wittenberger
Bewohner der Beichte fernbleiben und stattdessen in
die auf brandenburgischem bzw. anhaltinischem
Gebiet liegenden Städte Jüterbog und Zerbst
strömen, um sich sowohl von ihren Sündenstrafen
als auch von den Sünden selbst durch den Erwerb von
Ablasszetteln freizukaufen.
Danach wollen sie
sich ohne jede Reue und Besserung von
Luther lossprechen lassen. Das trifft den Beichtvater
und Seelsorger im innersten, hat er sich doch in
einem qualvollen Prozess zu der Auffassung
durchgerungen, dass man als Sünder Gott lieben und
deshalb Leid und Reue über seine Sünden
ein Leben lang tragen müsse.
Einer solchen
Meinung zum Hohne verspricht die Kirche
nun, dass man sich mit Geld von dieser einzig
möglichen christlichen Existenzweise freikaufen
könne.
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Preise einiger Ablässe |
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Ein Kirchenraub und
Meineid kostet 9
Dukaten, ein begangener Mord kostet 8 Dukaten.
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Sozio-ökonomische Ursachen
der Verzerrung |
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Der Ablass hatte sich in einem
jahrhundertelangen Prozess im Zusammenhang mit dem
Bußsakrament
herausgebildet.
Der Sünder musste bereuen,
dies durch die Beichte vor dem Priester
kundtun, um von diesem die Absolution und eine
auferlegte Buße, d. h. Sündenstrafe zu erhalten.
Diese Strafe konnte man nun durch eine Ablasszahlung
tilgen. Dem lag die alte Vorstellung zugrunde, dass die Kirche
durch Christi und der Heiligen Leiden einen unendlichen
"Schatz der Kirche" angehäuft habe, den die Bischöfe und
Priester wiederum an die Sünder austeilen konnten.
Durch spätmittelalterliche
sozioökonomische Prozesse entartete jedoch das
Ablasswesen vollends zu undurchsichtigen
finanzpolitischen Transaktionen. Im Zuge des gewaltig
angewachsenen Finanzbedarfs der Kurie
verteilte diese an kirchliche Institutionen Ablassbriefe
mit dem Recht, Ablässe für
Sündenstrafen zu verkaufen.
Gegen diese Praxis tritt Luther 1517 schließlich mit seinen 95
Thesen auf (dazu mehr weiter unten); der Missbrauch wurde jedoch erst durch das Konzil
von Trient (1545-63) endgültig abgestellt. |
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Die realpolitischen
Hintergründe |
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Papst Julius II.
ruft während seines Ponzifikates den sogenannte Petersablass aus, um den 1505 begonnenen
Neubau des Petersdoms in Rom fertig stellen zu können.
Den
Vertrieb dieses Ablasses in Deutschland überträgt sein Nachfolger Leo X.
1515 dem Hohenzollernprinzen
Albrecht von
Brandenburg.
Dieser wiederum ist seit 1513 Bischof von Magdeburg
und Administrator des Bistums Halberstadt und 1515
sogar Erzbischof von Mainz geworden.
Für diese eigentlich
unerlaubte Pfründenhäufung muss er 29.000
Gulden an die Kurie in Rom zahlen. Dazu hat
er einen Kredit über 72.000 Gulden bei
der reichen Handelsfamilie der Fugger
in Augsburg aufgenommen.
Aus den
einzunehmenden Ablassgeldern soll die eine Hälfte nach Rom
zum Bau von St. Peter weitergeleitet werden, die
andere Hälfte über 36.000 Gulden, soll der Kardinal
zur Begleichung seiner Schulden bei den Fuggern
behalten dürfen.
Allerdings sieht
Albrecht von seinem Anteil des Petruspfennigs
keinen "roten Heller" (die kleinste Hellermünze war aus
Kupfer, daher kommt der Ausdruck), denn mit den Ablasspredigern
zieht jeweils ein Beauftragter des Augsburger Handelshauses
übers Land, um die zügige Rückzahlung des
gewährten Kredits mit Zins und Zinseszins sicherzustellen
Albrecht lässt für
seine Unterkommissare eine Instruktion erarbeiten.
Auf deren Grundlage zieht der berüchtigte Dominikaner Johann
Tetzel durch die magdeburgischen und brandenburgischen Städte
und Dörfer nördlich von Wittenberg und verkauft marktschreierisch
die Ablassbriefe.
Bald heißt es, man
könne bei Tetzel auch Ablass für die Sünden schon
Verstorbener erlangen und Tetzel könne sogar - wäre dies möglich -
die schwere Sünde der Vergewaltigung der Gottesmutter Maria
mittels Ablass vergeben... |
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Es waren jedoch, dies sei
ausdrücklich betont, nicht diese offensichtlichen
"christlich"
motivierten Finanzmanipulationen, die Luthers Zorn
hervorriefen.
Humanistisch beeinflusste Ironie und Satire,
auch Witze, hinter
vorgehaltener Hand und auch offen erzählt, waren durchaus keine
Seltenheit.
Mit einer solchen
Ablassvorstellung, wie sie Tetzel verbreitete, wurde
Luthers Überzeugung geradezu verhöhnt, dass sich
der sündige Mensch ein Leben lang zerknirscht
und in Demut Gottes Majestät zu
unterwerfen habe.
Hier aber wurde den
Gläubigen ein
bequemer, oberflächlicher und also falscher und
Gott beleidigender
Weg versprochen. Dem musste unbedingt Einhalt geboten werden. |
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Außergewöhnlicher
Mut oder
unbedachtes Handeln? |
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Schon vorher hatte
sich Luther gelegentlich gegen den
Ablassmissbrauch geäußert. Vor allem in Predigten hatte er
seinen Zuhörern wiederholt eingeschärft, dass man Gottes Ehre
Abbruch tue, wenn man Ablässe ohne wahrhafte
innere Reue und Buße erwirbt. Durch die
Kommerzialisierung des Ablasshandels war
allerdings eine völlig neue Situation eingetreten und Luther
meinte wohl , es sei Zeit, sich an die Verantwortlichen zu wenden,
um die Ablassinstruktion zurückzunehmen und das schändliche Wirken
der Ablassprediger einzustellen.
Am 31. Oktober 1517
wendet sich Luther daher in Briefen an seine
kirchlichen Vorgesetzten, den Bischof Hieronymus
Schulze von Brandenburg und den Erzbischof
Albrecht von Magdeburg. Er legt eine Abschrift seiner
Thesen bei. Möglicherweise schrieb er auch noch anderen
Bischöfen. Erhalten ist nur der Brief an Albrecht.
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"Unter Furcht und
Zittern" |
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Laut Selbstaussage
"unter Furcht und Zittern und Gebet" geschrieben, lässt er
zumindest ahnen, dass sich Luther der Brisanz des
angesprochenen Problems wohl bewusst war. Wenn er
sich als "wahrer Interessenvertreter des Bischofs und des
Papstes" bezeichnet, ist das mit Sicherheit
nicht aus taktischem Kalkül geschehen, sondern
resultiert aus der Hoffnung, dass beide dem praktizierten
Ablassmissbrauch einen Riegel vorschieben mögen.
Diesem Brief an
Kardinal Albrecht legt Luther also seine 95
Thesen bei. Sie stellen bohrende und kritische
Fragen an die herrschende Praxis des
Ablasshandels, ohne den Ablass insgesamt
oder gar die Kirche und ihre Repräsentanten
als Vermittler des Heils in Frage zu stellen. Jedoch war es
mit Sicherheit kein Zufall, wie es von Historikern gelegentlich
behauptet wird, dass es gerade über den Ablassstreit zum
Konflikt mit Rom gekommen ist.
Im Unterschied zu
den Thesen gegen die scholastische Theologie
zielten die Ablassthesen - zwar ungewollt
und unvorhergesehen - jedoch höchst wirkungsvoll und
effektiv -
direkt ins Zentrum weltlicher Machtausübung und
Politik der Kirche.
Zunächst passiert
aber überhaupt nichts. Reaktionen sowohl in
Wittenberg und seitens seiner Freunde, an die
Luther die Thesen verschickt hatte, als auch von den
Bischöfen blieben zunächst aus. |
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Luther in
Hochstimmung |
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Dessen ungeachtet
befand sich Luther seit der Versendung der Thesen
offensichtlich in einem Zustand befreiter Hochstimmung. Seit
Anfang November 1517 unterzeichnete er seine Briefe häufig mit
"Eleutherius". Das ist ein griechisch-lateinisches
Wortgebilde (griechisch
eleutheros - frei).
Luther verstand sich
also als "der Freie" oder "der Befreite".
Darin drückt sich wohl die Empfindung aus, nun seinen
"Rubikon" überschritten zu haben, natürlich nicht im
Sinne eines Bruches mit der Kirche, sondern wohl eher aus
dem Wissen, nun praktische Konsequenzen aus
erlangten Einsichten gezogen zu haben. Deutlich wird aus seinen
Briefen wohl, dass Luther sich der Brisanz des
Themas für die kirchliche Praxis bewusst
war, dass er sozusagen absichtlich in einem Wespennest
herum stocherte.
Außer an die
Bischöfe hatte Luther die Thesen nur an
ganz wenige vertraute Freunde gesandt. Damit jedoch
löste er eine Kettenreaktion aus. In
Abschriften gelangten die Thesen unter anderem nach
Nürnberg, Leipzig und Basel, wo sie noch im
Dezember 1517 gedruckt wurden. Von diesem Zeitpunkt an
gilt, was Luther später selbst (etwas überzogen vielleicht) in die Worte fasste, die Thesen
"liefen schier in 14 Tagen durch ganz Deutschland".
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Das Predigerseminar
in
Wittenberg

Luther predigt
an der
Wittenberger Stadtkirche

Schlosskirche in
Wittenberg

Johannes Tetzel, der
"Ablasshändler"

Ablasskasten des
Johannes Tetzel

Papst Julius II.

Papst Leo X.

Der Petersdom
in Rom

Der Kaufmann
Jakob Fugger,
genannt "Der Reiche"

Kardinal und
Erzbischof von Mainz, Albrecht von
Hohenzollern
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