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Von der
Volksbewe-gung zur Institution |
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Ab 1525 verlor die
Reformationsbewegung nach und nach ihren Charakter
als Volksbewegung und wurde immer stärker zu einer
Angelegenheit der Landesfürsten.
Diese waren aus der
fürchterlichen Niederlage der Bauern und der
Zerschlagung ihrer Aufstände wesentlich gestärkt
hervorgingen. Als deren Folge entwickelten sich so etwas wie
Landeskirchen. |
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Auswanderung wird
empfohlen |
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Konsequenz der
Zwei-Reiche-Lehre wäre eigentlich ein völliger
Neuaufbau der reformatorischen Kirche
auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie
gewesen.
Luther
war allerdings - übrigens wie die meisten seiner Zeitgenossen -
der Meinung, eine konfessionelle Vielfalt sei
innerhalb eines Herrschaftsbereiches eines
Fürsten oder Landesherren undurchführbar. Er forderte die
Andersgläubigen daher ziemlich rüde auf,
auszuwandern und das Territorium des jeweiligen Regenten
zu verlassen. |
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Notkonzept wird zur
allgemeinen Praxis |
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Da sich in
deutschsprachigen Gebieten zunächst kein
katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine
willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für
Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war,
bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als
wichtigen Verantwortlichen der Kirche deren Visitation
- d. h. die Überprüfung des Klerus auf
Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne
des Evangeliums - anzuordnen.
Dieses pragmatische
und situationsbedingte Notkonzept wurde bald zur
Regel in evangelischen Gebieten und
begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen
Landeskirchen, die von den Landesfürsten in
der Folge zwar geschützt, aber oft auch
gelenkt und von ihm abhängig waren. |
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Teilweise
Zurücknahme des Wormser Ediktes |
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Auf dem
Reichstag zu Worms 1521, war die Lektüre und
Verbreitung von Luthers Schriften
durch das so genannte Wormser Edikt verboten
und über
Martin Luther sowie seine Anhänger die Reichsacht verhängt worden.
Auf dem ersten
Reichstag zu Speyer 1526 war dieser Beschluss
teilweise revidiert worden, indem die Ausführung
des Wormser Edikts den Reichsständen
überlassen wurde.
Jeder Fürst
sollte es mit der Religion so halten, wie er es
vor König und Gott rechtfertigen
könne. |
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Neuerliche
Verschärfung der Situation |
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Auf dem
zweiten Reichstag zu Speyer 1529 wollte nun Kaiser
Karl V. durch die Aufhebung der Beschlüsse von 1526 die
religiöse Uneinigkeit zwischen katholischer
Mehrheit und evangelischer Minderheit
beenden, da die „lutherische Ketzerei“ und der daraus
entstandene Religionsstreit seinen politischen
Plänen zur Bildung eines einheitlichen
katholischen Großreiches zuwider liefen. |
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Aufhebung des
Reichsabschiedes von 1526 |
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Knapp drei Jahre
nach dem Reichstag des Jahres 1526
berief Kaiser Karl V. für den 1. März 1529
in Speyer einen neuen Reichstag ein. Er ließ
sich wiederum durch seinen Bruder Ferdinand
vertreten, denn er sah sich wegen des Krieges mit
Frankreich nicht in der Lage, persönlich zu erscheinen.
In seiner
Eröffnungsrede gab Ferdinand den Beschluss
des Kaisers, die Aufhebung des
Reichsabschiedes*) von 1526, bekannt, da daraus
„großer Unrat und Missverstand“ entstanden sei, und
bedrohte jede „Verführung zu unrechtem Glauben“ mit
der Reichsacht.
*)
Als Reichsabschied, auch Reichsrezess genannt, wird
die Gesamtheit der auf einem Reichstag des Heiligen
Römischen Reiches beratenen und erlassenen Bestimmungen
bezeichnet, die der Kaiser am Ende zu verlesen hatte.
Bis
zum Jahre 1654 begannen die Reichstage - neben zeremoniellen Akten
- mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition,
der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und
sie endeten mit Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse,
dem Reichsabschied. |
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Weitreichende Folgen
werden von den Evangelischen Ständen befürchtet |
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Bis zur
Klärung auf einem noch einzuberufenden Konzil
sollten alle Neuerungen untersagt bleiben.
Immerhin gab er noch Zugeständnisse:
„Wer bis jetzt das
Wormser Edikt gehalten, soll dies auch ferner tun. In den
Landschaften, wo man davon abgewichen, soll man doch keine
weitere Neuerung machen und niemand verwehren, Messen zu
halten.
Die Sekten
endlich, welche dem Sakramente des wahren Leibes und
Blutes widersprechen, solle man ganz und gar nicht
dulden, so wenig wie die Wiedertäufer.“ |
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Mehrheitsentscheid
durch die katholischen Reichsstände |
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Am 19. April wurden
die Bedenken gegen den Reichsabschied von 1526
von der Mehrheit der katholischen Stände
angenommen.
Den
Evangelischen wurde dabei erklärt, sie sollten sich
„dem ordentlich und gehörig behandelten Beschlusse“ der
Mehrheit beugen. Daraufhin verließen die evangelischen Fürsten den
Saal.
Als sie nach kurzer
Beratung etwas später wieder zurückkehrten, wollte Ferdinand
den Saal verlassen und weigerte sich, sie anzuhören. So
wurden ihre Einwände verlesen: Man protestiere
gegen den Beschluss der Mehrheit,
den Reichsabschied von 1526 aufzuheben.
Ferdinand
verlangte ziemlich erregt und lautstark,
sie sollten „den Beschluss gefälligst annehmen und
gehorchen“. |
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Eine Protestschrift
wird formuliert und überreicht |
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Die
evangelischen Fürsten ließen darauf hin am 20. April eine
Protestationsschrift überreichen, deren Annahme
Ferdinand verweigerte. So kam sie nicht zur Verlesung,
gelangte aber als Druckschrift an die Öffentlichkeit.
Darin heißt esunter
anderem:
„...So protestieren
und bezeugen wir hiermit offen vor Gott, unserem alleinigen
Erschaffer, Erhalter, Erlöser und Seligmacher, der allein unser
aller Herzen erforscht und erkennt, auch demnach recht richten
wird, auch vor allen Menschen und Kreaturen, dass wir für uns, die
Unsrigen und aller männiglich halben in alle Handlung und
vermeinten Abschied nicht gehelen noch billigen, sondern aus
vorgesetzten und anderen redlichen gegründeten Ursachen für
nichtig und unbündig halten..." |
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Die Protestation zu
Speyer |
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Fünf Fürstentümer
und 14 Städte aus Oberdeutschland legen gegen die Aufhebung
des Reichsabschiedes die Protestation zu
Speyer ein. Bis heute erinnert die neugotische Gedächtniskirche
in Speyer an die Protestation der
evangelischen Stände.
Die unten
angeführten sechs Fürsten und vierzehn Reichsstädte als Vertreter der
protestantischen Minderheit traten auf dem
Reichstag zu Speyer auch gegen die Verhängung
der Reichsacht gegen Martin Luther
sowie die Ächtung seiner Schriften
und Lehre ein und forderten das Recht der
ungehinderten Ausbreitung des evangelischen
Glaubens ein.
Die sechs Fürsten:
Kurfürst
Johann von Sachsen
Markgraf
Georg von Brandenburg-Ansbach
Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg
Herzog Franz
von
Braunschweig-Lüneburg
Landgraf Philipp von Hessen
Fürst Wolfgang von Anhalt
Die 14 Reichsstädte:
Heilbronn, Isny, Kempten, Konstanz, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Nürnberg, Reutlingen, St. Gallen, Straßburg, Ulm, Weißenburg, Windsheim
Seit der
Protestation von Speyr nennt man die evangelischen
Christen auch Protestanten. |
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Die Unterzeichner
der Protestation |
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Insgesamt finden
sich auf der Protestation 21 Unterschriften, und
zwar die von:
Kurfürst
Johann der Beständige von Sachsen
Gregor Brück (Pontanus),
Kanzler des Kurfürsten Johann von Sachsen
Philipp Melanchthon,
Begleiter des Kurfürsten Johann von Sachsen
Simon Grynaeus,
Begleiter Philipp Melanchthons
Johann Agricola,
Hofprediger des Kurfürsten Johann von Sachsen
Landgraf Philipp von Hessen
Erhard Schnepf,
Hofprediger des Landgrafen Philipp von Hessen
Markgraf
Georg von Brandenburg
Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg
Herzog
Franz von Braunschweig-Lüneburg
Johann Förster,
Kanzler der Herzöge Franz und Ernst von
Braunschweig-Lüneburg
Fürst
Wolfgang von Anhalt
Graf
Wilhelm von Fürstenberg
Bürgermeister Christoph
Tetzel,
Vertreter der Stadt
Nürnberg
Bürgermeister Christoph
Kreß,
Vertreter der Stadt
Nürnberg
Bürgermeister Bernhard
Paumgartner,
Vertreter der Stadt
Nürnberg
Rat Jakob Sturm,
Vertreter der Stadt Straßburg
Ammann Matthias Parrer,
Vertreter der Stadt Straßburg
Bürgermeister
Bernhard Besserer, Vertreter der Stadt Ulm
Bürgermeister
Sebastian Hagelstein, Vertreter der Stadt Windsheim
Bürgermeister
Josef Weiß, Vertreter der Stadt Reutlingen |
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Das Augsburgische
Bekenntnis |
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Beim folgenden
Reichstag zu Augsburg 1530 wollten Luthers
Anhänger den protestantischen Glauben endlich auch
reichsrechtlich anerkennen lassen.
Dazu verfasste
Melanchthon sozusagen ein "protestantische
Glaubensbekenntnis", die „Confessio
Augustana“,
die Kaiser Karl V. auf dem Augsburger
Reichstag überreicht und schließlich von ihm
geduldet wurde.
Luther
konnte als Geächteter nicht daran teilnehmen und
unterstützte seine Anhänger von der Feste Coburg
aus, kritisierte aber auch einige der Kompromissformeln von
Philipp Melanchthon als zu nachgiebig und entgegenkommend |
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Die letzten
Lebensjahre Luthers |
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Nach dem
Augsburger Reichstag trat Luther nur noch
seelsorgerlich und publizistisch hervor.
Er hielt bis 1545
Vorlesungen in Wittenberg, jedoch seit
1535 fast ausschließlich über die Schöpfungsgeschichte.
Mit verschiedenen
Stellungnahmen zu theologischen und
politischen Einzelfragen versuchte er zudem weiterhin,
den Fortgang der Reformation zu
beeinflussen, jedoch mit weit weniger direkten Wirkungen, als dies
sein Wunsch gewesen wäre.
In den Türkenkriegen
(1521-1543) forderte Luther den Kaiser und die
Reichsstände 1529 angesichts der Belagerung
Wiens (wie
übrigens viele andere Theologen beider Lager) zum gemeinsamen
Verteidigungskrieg auf, jedoch anders als die
Katholiken mit vehementer Ablehnung der
Kreuzzugsidee.
Seit 1535 rief er jedoch in
einigen Schriften dazu auf, den „Feinden
Christi“ mit schärfstem Zorn zu begegnen.
So befürwortete er plötzlich
etwa gegen seinen Grundsatz "Ketzer verbrennen ist wider den
Willen des Heiligen Geistes" (1519) die Verfolgung der
Täuferbewegung.
1535 beendeten
katholische wie evangelische Fürsten gemeinsam das
Täuferreich von Münster.
1543 erschien
„Von den Juden und ihren Lügen“, 1545 das sehr
kämpferische und leidenschaftliche Traktat „Wider das
Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet“. |
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Luther
setzt zwar seine Predigttätigkeit trotz vielerlei
Enttäuschungen und schweren Erkrankungen fort. Auch seine
Lehrtätigkeit an der Wittenberger Universität
führt er bis zu seinem Tod weiter. Die letzte Vorlesung
beendet er allerdings mit der Aussage: "Ich bin zu schwach,
ich kann nicht mehr!"
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Luthers letzte Reise
und Tod |
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Trotz eines schon
länger währenden Herzleidens reist Luther
im Januar 1546 über Halle nach Eisleben,
um einen Streit des Grafen von Mansfeld (übrigens
erfolgreich) zu schlichten.
Dort erleidet er
einen schweren Herzanfall. Er hat nicht mehr die
Kraft, nach Wittenberg zurück zu kehren und stirbt
in Eisleben am 18. Februar 1546.
Sein Leichnam wird
nach Wittenberg überführt und am 22. Februar in der
Schlosskirche in Wittenberg
beigesetzt.
Die Grabrede hält
der Stadtpfarrer von Wittenberg, Johannes Bugenhagen,
der ihn auch getraut hatte.
Nach dem Tod Martin
Luthers nahm sich Bugenhagen Luthers Witwe und
Kinder an.
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Martin Luther

Kaiser Karl V.

Kurfürst
Johann der Beständige von Sachsen

Portalseite des
Domes von Speyer

Die Gedächtniskirche der
Protestation in Speyer

Glasfenster von Johann
v. Sachsen in der Speyerer
Gedächntniskirche

Bildnis des Herzog Ernst
v. Braunschweig-Lüneburg

Totenmaske Luthers

Kaiser Karl V. am
Grab Luthers |