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Massive Einwände des
Bauanwaltes |
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Das beim Bauamt
der Stadtgemeinde Spittal eingereichte Baubegehren
vom 26. 11. 1973 wird dem Bauanwalt bei der BH Spittal zur Begutachtung
übermittelt. Dieser macht in seinem Gutachten vom 11. Januar 1974
massive Ablehnungsgründe im Sinne des Baugesetzes
geltend: Er schreibt dort unter anderem:
"Durch die Anfügung von
kubischen Baukörpern an die Baugruppe der Kirche und des Pfarrhauses, die
mit steilen Dachkörpern ausgestattet sind, entstünde der Eindruck eines
verunstalteten Baukörpergefüges, welches mit den Interessen am Schutz
des Ortsbildes nicht in Einklang zu bringen ist."
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Baubehörde argumentiert
ähnlich |
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Die Baubehörde schließt sich
der Meinung des Bauanwaltes an und ist der Meinung, dass bei einem
baulichen Ensemble auch eine einheitliche Dachlösung vorgesehen sein soll.
"An den Pfarrhof mit Knüppelwalmdach lassen sich schwerlich Bauelemente
in Schachtelform anfügen. Die Baubehörde beabsichtigt daher ... das
Ansuchen der Evangelischen Pfarre Spittal ... abzuweisen.
Es
wird der Evangelischen Pfarre Spittal a. d. Drau hiermit die Gelegenheit
geboten, binnen zweier Wochen zum Inhalte dieses Schreibens eine
Stellungnahme abzugeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Baubehörde in
Bescheidform eine Entscheidung treffen." |
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Hektische Aktivitäten |
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Man kann sich gut
vorstellen, dass es ab dem Eintreffen dieses Schreibens zu heftigen
Aktivitäten auf allen Seiten kam.
Ein wichtiger Impuls, damit das
Gemeindezentrum in der geplanten Art doch noch verwirklich werden konnte,
kam dabei einerseits vom forschen und bestimmenden Auftreten von
Pfr. Seeberg-Elverfeldt, andererseits aber auch durch ein Schreiben der Bundesgebäudeverwaltung.
Die genannte Behörde musste
ja als Eigentümerin der "Gasser-Villa"
in der das
Arbeitsamt untergebracht war, zum geplanten Bauvorhaben der Pfarrgemeinde eine
Stellungnahme abgeben. Darin erklärt sie, "dass die Republik Österreich
beabsichtigt, das Arbeitsamtgebäude zu schleifen und an dessen Stelle ein
neues Amtsgebäude zu errichten. Von dem eingereichten Projekt angeregt,
wird man auch bei dem Neubau des Amtsgebäudes die dargestellte flache
Dachgestaltung übernehmen".
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Neuerliche Einreichung |
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Die Evangelische
Pfarrgemeinde reichte darauf hin das Projekt abermals bei der städtischen
Baubehörde ein. Die Bauunterlagen werden abermals an den Bauanwalt
übermittelt. Am 26. Februar. 1974 trifft sein neues Gutachten ein,
in dem der Bauanwalt plötzlich schreibt: |
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Überraschende Wende |
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"Zu dem ... bezeichneten
Bauvorhaben macht der Bauanwalt auf Grund des Antrages vom 8. 2. 1974 und
der zeichnerischen Darstellung keine Abweisungsgründe ... geltend.
Im Hinblick auf das
weitere Baubewilligungsverfahren wird der Baubehörde ... empfohlen:
1. Über dem bestimmenden
Baukörper des Gebäudes ist an Stelle eines Flachdaches ein Walmdach mit
Hartmaterialeindeckung herzustellen.
2. Der westlich
anschließende Saalbau ist so zu situieren, dass die nördliche Bauflucht
zumindest um das Ausmaß des Terrassendachvorsprunges hinter die nördliche
Bauflucht des Pfarrhauses zurück versetzt wird.
3. Grundsätzlich wäre zu
überlegen, die gesamte Baugruppe vom bestehenden völlig zu lösen und an
den Bergfuß heranzurücken..."
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Kirchliche Baugenehmigung
für den Teil I |
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Der Oberkirchenrat erteilte
vorläufig nur für den Bauteil I (Rohbau des Gesamtobjektes und
Ausbau der beiden Wohnungen) am 24. April 1974 eine endgültige
Baugenehmigung, da die Finanzierung der Baustufe II noch nicht gesichert
war.
(Für den Bauteil II wurde die endgültige Baugenehmigung
nach Prüfung des neuen Finanzierungsplanes am 24. Mai 1976 erteilt).
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Fehlende Unterlagen werden
besorgt |
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Für die Bauverhandlung
wurden noch einige
ausständigen Unterlagen angefordert, die man seitens der Pfarrgemeinde
beibringen konnte (Eigentumsbelege, Verzeichnis der
Servitutsberechtigungen und Anrainer, Pläne und Baubeschreibungen).
Damit war der Weg frei für eine
erste Bauverhandlung
vor Ort, zu der das Bauamt der Stadt Spittal alle Beteiligten für
den 16. Mai 1974 einlud. |
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Verhandlungsverlauf |
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Der
Amtssachverständige erklärte, dass man das gegenständliche
Bauvorhaben im Bauausschuss der Stadtgemeinde Spittal a. d. Drau
am 13. Mai 1975 eingehend beraten und zur einhelligen
Auffassung kam, dass man das gegenständliche Bauvorhaben
entgegen der Stellungnahme des Bauanwaltes nach Maßgabe der
Einreichungspläne genehmige.
Es werden noch einige Auflagen
erteilt, die aber allesamt akzeptiert wurden. Auch seitens des Nachbarn,
Hrn. Mathias Fian sen. wurden keine Einwände vorgebracht. |
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Baubewilligung wird erteilt |
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Am 24. Juni 1974 erreichte
die Pfarrgemeinde der Bescheid über die Baubewilligung.
Bezüglich der seinerzeitigen Einwände des Bauanwaltes wird folgendes
erklärt: |
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Stellungnahme zu Ablehungsgründen des städtischen Bauanwaltes |
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"Die Baubehörde konnte
sich ... davon überzeugen, dass das Projekt zufolge seiner
abgeschirmten Gartenlage ... vom Osten kaum und vom Westen überhaupt
nicht eingesehen werden kann.
Das zu errichtende Gebäude liegt am
Fuß des Fratres. Der Beschauer sieht von der Trebesinger Landesstraße
(Fratresstraße) aus lediglich das Dach von oben ... Das
Pfarrgemeindezentrum wird vom bestehenden Jugendstilensemble ... in einem
Abstand von 16m errichtet.
Das relativ hohe Altobjekt
weist steile Dachformen auf. Das zu errichtende Objekt ist relativ niedrig
gehalten, wodurch zwischen den beiden Baugruppen keine ins Gewicht
fallende Konkurrenz ... gegeben ist.
Eine Angleichung des
neuen Objektes an das Altobjekt scheint infolge der eigenwilligen
Jugendstilarchitektur nicht möglich. |
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Kontrastbau |
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Es ist daher sinnvoll,
einen entsprechenden Kontrast durch die Errichtung eines Gebäudes
in der eingereichten Form zu schaffen.
Dies vor allem deshalb, weil
das zukünftig zu errichtende Amtsgebäude auf der Nachbarparzelle
ebenfalls moderne Konstruktionsformen aufweisen und letztlich mit einem
Flachdach bekrönt werden wird. Bei der Errichtung eines
Amtsgebäudes wird auf die bestehende Jugendstilkirche
hinsichtlich einer einheitlichen Baugestaltung wohl kaum Rücksicht
genommen werden. |
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Zukünftige architektonische
Gestaltung wird angedacht |
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Der
bescheidgegenständliche Baukörper stellt also einen Anfang
dieser modernen Bauweise mit Flachdächern in diesem Bereiche
dar.
Zu bedenken ist auch, dass in weiterer östlicher Fortsetzung das
Grundstück der Fa. Buchleitner mit einem
Geschäftshaus verbaut wird. Dieses Objekt wird - schon von seiner Funktion
her - hinsichtlich seiner Bauformen und Dachgestaltung eine moderne
Struktur aufweisen müssen. |
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Stadtbild erleidet keinen
Schaden
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Infolge obiger
Ausführungen wird daher das Stadtbild keinen Schaden erleiden, da
der zu errichtende freie und flach abgedeckte Baukörper kaum eingesehen
werden kann und darüber hinaus die zukünftige Verbauung in Richtung Osten
auf diese Baukörper abzustimmen sein wird.
Dass derartige kubische
Baukörper zur Zeit in dieser Umgebung fremd sind, ist richtig,
bei Berücksichtigung obiger Ausführungen hinsichtlich einer orts- und
landschaftspflegerischen Beurteilung aber unerheblich.
Was die
Blecheindeckung betrifft, so wird bei auflagengemäßer Färbelung im
Hinblick auf die Dachfarbe des bestehenden Kirchengebäudes sicherlich
keine Disharmonie bewirkt werden. |
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Durch die Verwirklichung
... wird keine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes
bewirkt. Es war daher die Baubewilligung zu erteilen ... Der
Abweisungsmotivation des Bauanwaltes konnte nicht gefolgt werden
..." |
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Neuerlicher Antrag, Verhandlung vor Ort und zustimmender Bescheid |
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Aber damit war das letzte
Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Der
Abstand von 16m zur Kirche erschien den Vertretern der evang.
Pfarrgemeinde zu weit entfernt und man ersuchte um eine
Situierungsänderung auf einen Abstand von 8m zur Kirche.
Am 6. Juli 1974
stellte man einen entsprechenden Antrag. Die Ortsaugenschein-Verhandlung
wurde am 5. November 1974 durchgeführt.
Da weder von Anrainern noch vom
Bauanwalt der BH Spittal dagegen Einwände erhoben wurden,
erließ die Baubehörde am 6. 1. 1974 einen zustimmenden Bescheid. |
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