Das Gemeindezentrum

   der Evangelischen Gemeinde A. B. in Spittal                  S. 2

 

 

Massive Einwände des Bauanwaltes  

Das beim Bauamt der Stadtgemeinde Spittal eingereichte Baubegehren vom 26. 11. 1973 wird dem Bauanwalt bei der BH Spittal  zur Begutachtung übermittelt. Dieser macht in seinem Gutachten vom 11. Januar 1974 massive Ablehnungsgründe im Sinne des Baugesetzes geltend: Er schreibt dort unter anderem:

"Durch die Anfügung von kubischen Baukörpern an die Baugruppe der Kirche und des Pfarrhauses, die mit steilen Dachkörpern ausgestattet sind, entstünde der Eindruck eines verunstalteten Baukörpergefüges, welches mit den Interessen am Schutz des Ortsbildes nicht in Einklang zu bringen ist."

 
       
Baubehörde argumentiert ähnlich   Die Baubehörde schließt sich der Meinung des Bauanwaltes an und ist der Meinung, dass bei einem baulichen Ensemble auch eine einheitliche Dachlösung vorgesehen sein soll.

"An den Pfarrhof mit Knüppelwalmdach lassen sich schwerlich Bauelemente in Schachtelform anfügen. Die Baubehörde beabsichtigt daher ... das Ansuchen der Evangelischen Pfarre Spittal ... abzuweisen.

Es wird der Evangelischen Pfarre Spittal a. d. Drau hiermit die Gelegenheit geboten, binnen zweier Wochen zum Inhalte dieses Schreibens eine Stellungnahme abzugeben.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Baubehörde in Bescheidform eine Entscheidung treffen."

 
       
Hektische Aktivitäten

Man kann sich gut vorstellen, dass es ab dem Eintreffen dieses Schreibens zu heftigen Aktivitäten auf allen Seiten kam.

Ein wichtiger Impuls, damit das Gemeindezentrum in der geplanten Art doch noch verwirklich werden konnte, kam dabei einerseits vom forschen und bestimmenden Auftreten von Pfr. Seeberg-Elverfeldt, andererseits aber auch durch ein Schreiben der Bundesgebäudeverwaltung.

Die genannte Behörde musste ja als Eigentümerin der "Gasser-Villa" in der das Arbeitsamt untergebracht war, zum geplanten Bauvorhaben der Pfarrgemeinde eine Stellungnahme abgeben. Darin erklärt sie, "dass die Republik Österreich beabsichtigt, das Arbeitsamtgebäude zu schleifen und an dessen Stelle ein neues Amtsgebäude zu errichten. Von dem eingereichten Projekt angeregt, wird man auch bei dem Neubau des Amtsgebäudes die dargestellte flache Dachgestaltung übernehmen".

       
Neuerliche Einreichung   Die Evangelische Pfarrgemeinde reichte darauf hin das Projekt abermals bei der städtischen Baubehörde ein. Die Bauunterlagen werden  abermals an den Bauanwalt übermittelt. Am 26. Februar. 1974 trifft sein neues Gutachten ein, in dem der Bauanwalt plötzlich schreibt:  
       
Überraschende Wende  

"Zu dem ... bezeichneten Bauvorhaben macht der Bauanwalt auf Grund des Antrages vom 8. 2. 1974 und der zeichnerischen Darstellung keine Abweisungsgründe ... geltend.

Im Hinblick auf das weitere Baubewilligungsverfahren wird der Baubehörde ... empfohlen:

1. Über dem bestimmenden Baukörper des Gebäudes ist an Stelle eines Flachdaches ein Walmdach mit Hartmaterialeindeckung herzustellen.

2. Der westlich anschließende Saalbau ist so zu situieren, dass die nördliche Bauflucht zumindest um das Ausmaß des Terrassendachvorsprunges hinter die nördliche Bauflucht des Pfarrhauses zurück versetzt wird.

3. Grundsätzlich wäre zu überlegen, die gesamte Baugruppe vom bestehenden völlig zu lösen und an den Bergfuß heranzurücken..."

 
       
Kirchliche Baugenehmigung für den Teil I  

Der Oberkirchenrat erteilte vorläufig nur für den Bauteil I (Rohbau des Gesamtobjektes und Ausbau der beiden Wohnungen) am 24. April 1974 eine endgültige Baugenehmigung, da die Finanzierung der Baustufe II noch nicht gesichert war.

(Für den Bauteil II wurde die endgültige Baugenehmigung nach Prüfung des neuen Finanzierungsplanes am 24. Mai 1976 erteilt).

 
       
Fehlende Unterlagen werden besorgt  

Für die Bauverhandlung wurden noch einige ausständigen Unterlagen angefordert, die man seitens der Pfarrgemeinde beibringen konnte (Eigentumsbelege, Verzeichnis der Servitutsberechtigungen und Anrainer, Pläne und Baubeschreibungen).

Damit war der Weg frei für eine erste Bauverhandlung vor Ort, zu der das Bauamt der Stadt Spittal alle Beteiligten für den 16. Mai 1974 einlud.

 
       
Verhandlungsverlauf  

Der Amtssachverständige erklärte, dass man das gegenständliche Bauvorhaben im Bauausschuss der Stadtgemeinde Spittal a. d. Drau am 13. Mai 1975 eingehend beraten und zur einhelligen Auffassung kam, dass man das gegenständliche Bauvorhaben entgegen der  Stellungnahme des Bauanwaltes nach Maßgabe der Einreichungspläne genehmige.

Es werden noch einige Auflagen erteilt, die aber allesamt akzeptiert wurden. Auch seitens des Nachbarn, Hrn. Mathias Fian sen. wurden keine Einwände vorgebracht.

 
       
Baubewilligung wird erteilt   Am 24. Juni 1974 erreichte die Pfarrgemeinde der Bescheid über die Baubewilligung. Bezüglich der seinerzeitigen Einwände des Bauanwaltes wird folgendes erklärt:  
       
Stellungnahme zu  Ablehungsgründen des städtischen Bauanwaltes  

"Die Baubehörde konnte sich ... davon überzeugen, dass das Projekt zufolge seiner abgeschirmten Gartenlage ... vom Osten kaum und vom Westen überhaupt nicht eingesehen werden kann.

Das zu errichtende Gebäude liegt am Fuß des Fratres. Der Beschauer sieht von der Trebesinger Landesstraße (Fratresstraße) aus lediglich das Dach von oben ... Das Pfarrgemeindezentrum wird vom bestehenden Jugendstilensemble ... in einem Abstand von 16m errichtet.

Das relativ hohe Altobjekt weist steile Dachformen auf. Das zu errichtende Objekt ist relativ niedrig gehalten, wodurch zwischen den beiden Baugruppen keine ins Gewicht fallende Konkurrenz ... gegeben ist.

Eine Angleichung des neuen Objektes an das Altobjekt scheint infolge der eigenwilligen Jugendstilarchitektur nicht möglich.

 
       
Kontrastbau   Es ist daher sinnvoll, einen entsprechenden Kontrast durch die Errichtung eines Gebäudes in der eingereichten Form zu schaffen.

Dies vor allem deshalb, weil das zukünftig zu errichtende Amtsgebäude auf der Nachbarparzelle ebenfalls moderne Konstruktionsformen aufweisen und letztlich mit einem Flachdach bekrönt werden wird. Bei der Errichtung eines Amtsgebäudes wird auf die bestehende Jugendstilkirche hinsichtlich einer einheitlichen Baugestaltung wohl kaum Rücksicht genommen werden.

 
       
Zukünftige architektonische Gestaltung wird angedacht   Der bescheidgegenständliche Baukörper stellt also einen Anfang dieser modernen Bauweise mit Flachdächern in diesem Bereiche dar.

Zu bedenken ist auch, dass in weiterer östlicher Fortsetzung das Grundstück der Fa. Buchleitner mit einem Geschäftshaus verbaut wird. Dieses Objekt wird - schon von seiner Funktion her - hinsichtlich seiner Bauformen und Dachgestaltung eine moderne Struktur aufweisen müssen.

 
       

Stadtbild erleidet keinen Schaden

  Infolge obiger Ausführungen wird daher das Stadtbild keinen Schaden erleiden, da der zu errichtende freie und flach abgedeckte Baukörper kaum eingesehen werden kann und darüber hinaus die zukünftige Verbauung in Richtung Osten auf diese Baukörper abzustimmen sein wird.

Dass derartige kubische Baukörper zur Zeit in dieser Umgebung fremd sind, ist richtig, bei Berücksichtigung obiger Ausführungen hinsichtlich einer orts- und landschaftspflegerischen Beurteilung aber unerheblich.

Was die Blecheindeckung betrifft, so wird bei auflagengemäßer Färbelung im Hinblick auf die Dachfarbe des bestehenden Kirchengebäudes sicherlich keine Disharmonie bewirkt werden.

 
       
    Durch die Verwirklichung ... wird keine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes bewirkt. Es war daher die Baubewilligung zu erteilen ... Der Abweisungsmotivation des Bauanwaltes konnte nicht gefolgt werden ..."  
       
Neuerlicher Antrag, Verhandlung vor Ort und zustimmender Bescheid  

Aber damit war das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Der Abstand von 16m zur Kirche erschien den Vertretern der evang. Pfarrgemeinde zu weit entfernt und man ersuchte um eine Situierungsänderung auf einen Abstand von 8m zur Kirche.

Am 6. Juli 1974 stellte man einen entsprechenden Antrag. Die Ortsaugenschein-Verhandlung wurde am 5. November 1974 durchgeführt.

Da weder von Anrainern noch vom Bauanwalt der BH Spittal dagegen Einwände erhoben wurden, erließ die Baubehörde am 6. 1. 1974 einen zustimmenden Bescheid.

 

 

 

 

Das Pfarrhaus- und Kirchenensemble

als Strichzeichnung

 

Ein typischer

Sichtbetonbau von 1964 (Akademie in Lörrach)

 

Die Weiterentwicklung

des Sichtbetonbaus in

den 80er-Jahren (Gemeindezentrum Ulm)

 

Das Gesamtensemble im Heimatstil auf einer alten Ansichtskarte

 

Erste Sichtbetonkirche

in Deutschland

(Nikolaikirche Dortmund)

 

Das Spittaler

Rathaus, Sitz der

städtischen Baubehörde

 

Die BH Spittal, Sitz des städtischen Bauanwaltes

 

Sichtbetonkirche in

Rostock

 

 

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